Arbeitsunfähigkeit – So hilft Ihnen die AOK
Nach längerer Arbeitsunfähigkeit ist es oft schwierig, wieder voll berufstätig zu werden. Wir helfen Ihnen dabei: mit passenden Beratungen und Leistungen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung einer medizinischen Reha-Maßnahme und klären gegebenenfalls offene Fragen mit dem zuständigen Leistungsträger. Nehmen Sie im Laufe der Krankengeldzahlung an einer solchen Maßnahme der Rentenversicherung teil, brauchen Sie den ansonsten fälligen täglichen Zuzahlungsbetrag von zehn Euro für den Aufenthalt nicht zu zahlen.

Krankschreibung
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

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Medizinische Rehabilitation bei Arbeitsunfähigkeit

Medizinische Rehabilitation bei Arbeitsunfähigkeit
Ziel einer medizinischen Rehabilitation (kurz: Reha) ist die dauerhafte Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einer schweren Erkrankung oder Operation. Die Rehabilitation kann ambulant oder auch stationär erfolgen. Für Arbeitnehmer bietet sich in vielen Fällen ergänzend eine stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf an. Für Rehabilitationsmaßnahmen ist die Rentenversicherung zuständig. Sie trägt in der Regel auch die Kosten.
Stufenweise zurück in den Beruf
Die AOK unterstützt Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei einer stufenweisen Wiedereingliederung in Ihren Beruf und arbeitet dabei eng mit Ihnen, Ihrem Arzt und Ihrem Arbeitgeber zusammen. So könnten Sie beispielsweise statt acht Stunden, wie vor Ihrer Erkrankung, zunächst nur vier Stunden täglich arbeiten.
Grundsätzlich gelten Arbeitnehmer während der stufenweisen Wiedereingliederung noch als arbeitsunfähig. Deshalb zahlt die AOK in dieser Zeit weiterhin Krankengeld. Soweit Ihr Arbeitgeber Ihnen Gehalt zahlt, verringert sich das Krankengeld entsprechend um diesen Betrag.