Zusammen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Gesundheitsversorgung
Sie möchten die Behandlung Ihrer Patientinnen und Patienten zweckmäßig und effizient gestalten?
Als aktueller Therapiestandard in der Migräneprophylaxe stehen folgende Wirkstoffe zur Verfügung: Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Botulinumtoxin Typ A. Ihr Einsatz ermöglicht eine kostengünstige leitliniengerechte Behandlung Ihrer Patientinnen und Patienten.
Der wirtschaftliche Einsatz monoklonaler Antikörper (MAK) setzt eine Vortherapie mit der o.g. zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) voraus:1
- vor dem Einsatz von Erenumab (Aimovig®) sollte mindestens eine etablierte Migräneprophylaxe ausgeschöpft werden.
vor dem Einsatz von Fremanezumab (Ajovy®), Galcanezumab (Emgality®) und Eptinezumab (Vyepti®) sollte die zVT ausgeschöpft werden.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Verordnung von MAK:
die Evaluation des Behandlungserfolgs nach 3 Monaten (Vyepti® nach 6 Monaten).
Sollte die MAK-Therapie nach 3 bzw. 6 Monaten nicht ansprechen, ist die Folgeverordnung nicht mehr von der bundesweiten Praxisbesonderheit nach § 130b Absatz 2 SGB V umfasst.2
- die Überprüfung der Notwendigkeit einer weiteren Verordnung nach spätestens 12 Monaten (Auslassversuche).
Zudem ist mit dem Geplanten eine neue Wirkstoffklasse der Migräneprophylaxe auf dem Markt erhältlich. Da hier die Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) noch nicht abgeschlossen ist, kann aktuell keine Empfehlung hinsichtlich einer wirtschaftlichen Verordnungsweise abgegeben werden.
[1] Nutzenbewertung nach § 35a SGB V – Gemeinsamer Bundesausschuss
[2] https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/030-057
Bitte um Beachtung unserer Rabattverträge zu den jeweiligen Arzneimitteln.
Nachstehend finden Sie eine Verordnungshilfe sowie eine Kostenübersicht der Migräne-Prophylaktika, um Sie bei der wirtschaftlichen Verordnung der MAK partnerschaftlich zu unterstützen.