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Verordnungsempfehlung für Allergen-Immuntherapien, 12/2026

Auslaufen der Übergangsregelungen der Therapieallergene-Verordnung (TAV) im Oktober 2026

Die im Jahr 2008 in Kraft getretene Therapieallergene-Verordnung (TAV) verfolgt das Ziel, Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Therapieallergenen durch ein reguläres arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren sicherzustellen. 

Für bereits vor Inkrafttreten der Verordnung im Markt befindliche Präparate wurden Übergangsregelungen geschaffen, die deren weitere Vermarktung während des Zulassungsverfahrens ermöglichten.

Diese Übergangsregelungen laufen nun aus. Präparate, die bis zum Ende der Übergangsfrist keine Zulassung erhalten haben, verlieren ihre Verkehrsfähigkeit und stehen künftig nicht mehr für die Versorgung zur Verfügung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ende der Übergangsfrist: im Oktober 2026
  • Ab November 2026: Ab November 2026 sind nur noch zugelassene AITs verfügbar. 

Betroffene Allergengruppen:

Die Zulassungspflicht nach der TAV betrifft Therapieallergene zur spezifischen Immuntherapie für:

  • Süßgräser (ausgenommen Mais)
  • Frühblühende Bäume (Birke, Erle, Hasel)
  • Hausstaubmilben
  • Insektengifte (nur Bienen- und Wespengift)

sowie entsprechende Allergenmischungen.

Handlungsempfehlungen für Ihre Praxis

Neueinstellungen

Bitte setzen Sie bei Neueinstellungen ausschließlich zugelassene Therapieallergene ein und prüfen Sie vor Verordnungsbeginn den aktuellen Zulassungsstatus des gewählten Präparats.

Aktuelle Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI)

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Junge Hausärztin am Computer (Symbolbild)
iStock.com/ljubaphoto

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