Auslaufen der Übergangsregelungen der Therapieallergene-Verordnung (TAV) im Oktober 2026
Die im Jahr 2008 in Kraft getretene Therapieallergene-Verordnung (TAV) verfolgt das Ziel, Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Therapieallergenen durch ein reguläres arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren sicherzustellen.
Für bereits vor Inkrafttreten der Verordnung im Markt befindliche Präparate wurden Übergangsregelungen geschaffen, die deren weitere Vermarktung während des Zulassungsverfahrens ermöglichten.
Diese Übergangsregelungen laufen nun aus. Präparate, die bis zum Ende der Übergangsfrist keine Zulassung erhalten haben, verlieren ihre Verkehrsfähigkeit und stehen künftig nicht mehr für die Versorgung zur Verfügung.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ende der Übergangsfrist: im Oktober 2026
- Ab November 2026: Ab November 2026 sind nur noch zugelassene AITs verfügbar.
Betroffene Allergengruppen:
Die Zulassungspflicht nach der TAV betrifft Therapieallergene zur spezifischen Immuntherapie für:
- Süßgräser (ausgenommen Mais)
- Frühblühende Bäume (Birke, Erle, Hasel)
- Hausstaubmilben
- Insektengifte (nur Bienen- und Wespengift)
sowie entsprechende Allergenmischungen.
Handlungsempfehlungen für Ihre Praxis
Neueinstellungen
Bitte setzen Sie bei Neueinstellungen ausschließlich zugelassene Therapieallergene ein und prüfen Sie vor Verordnungsbeginn den aktuellen Zulassungsstatus des gewählten Präparats.
Aktuelle Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI)
Genauere Informationen darüber, welche Therapie-Allergene bereits über eine Zulassung verfügen, finden Sie auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts.
- Paul-Ehrlich-InstitutTherapie-Allergene zur subkutanen Immuntherapie
- Paul-Ehrlich-InstitutAllergene zur sublingualen Immuntherapie
Hinweis zu Rabatt-Arzneimitteln
- Nähere Informationen zu unseren Rabattpartnern finden Sie hier:Datenbank Arzneimittel-Rabattverträge
Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln. Wir wünschen Ihnen und Ihren Patientinnen und Patienten einen erfolgreichen Behandlungsverlauf.
