Zusammen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Gesundheitsversorgung
Bundesweite Praxisbesonderheiten beziehen sich auf bestimmte Arzneimittel, die nach einer frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einen therapiebezogenen Zusatznutzen gegenüber bisherigen Therapien aufweisen. Für diese Arzneimittel wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer eine Vereinbarung getroffen.
Der Begriff „bundesweite Praxisbesonderheit“ wird häufig mit Wirtschaftlichkeit gleichgesetzt, dies trifft jedoch nicht in jedem Fall zu. Der nachgewiesene Zusatznutzen bezieht sich ausschließlich auf das konkret definierte Anwendungsgebiet und die dafür festgelegten Patientenpopulationen. Daher sollten die spezifischen Voraussetzungen für die Verordnung in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Für Patientengruppen außerhalb der Praxisbesonderheit wird eine wirtschaftliche Versorgung mit Wirkstoffen der zweckmäßigen Vergleichstherapie unter Berücksichtigung der geltenden Leitlinie empfohlen.
Mit einer gezielten Wirkstoffauswahl können Sie Ihre Patientinnen und Patienten optimal versorgen – und zugleich das Gesundheitssystem nachhaltig entlasten.
Nachstehend finden Sie folgende Unterlagen zur Unterstützung einer wirtschaftlichen Verordnung bei Plaque Psoriasis:
- eine Übersicht von Wirkstoffen mit Praxisbesonderheit (s. unten)
- eine Kostenübersicht von Arzneimitteltherapien (s. unten)
Änderungen an der Praxisbesonderheit werden durch die zuständigen Stellen bekanntgegeben, daher ist die Aktualität vor einer Verordnung zu prüfen.
Praxisbesonderheiten mit allen Einzelheiten können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.kvb.de/mitglieder/verordnungen/arzneimittel#c6427
