Zusammen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Gesundheitsversorgung
Update zu Somatropin:
Die AOK Bayern hat zum 01.05.2025 erneut im Bereich der Wachstumshormon-Therapie Rabattverträge zu dem Wirkstoff Somatropin geschlossen.
Omnitrope® ist seit 2006 das erste und bislang einzige im Markt verfügbare Somatropin-Biosimilar. Wir sind davon überzeugt, dass Biosimilars eine gleichwertige Alternative zum Referenzprodukt darstellen, denn für die pharmazeutische Qualität von Biosimilars gelten dieselben hohen Standards wie für jedes neue biotechnologisch hergestellte Arzneimittel.
Somit stellt der Einsatz von Omnitrope® bei gleicher Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit eine deutlich kostengünstigere Alternative in der Therapie mit dem Wachstumshormon Somatropin dar. Im Umfang der zugelassenen Indikationen unterscheidet sich Omnitrope® nicht von seinem Referenzarzneimittel.
Im Rahmen der Wirkstoffvereinbarung der KV Bayerns ist im Ziel 36 verankert, dass rabattierte Biosimilars zu Somatropin möglichst vorrangig zu verordnen sind.
Im Anhang findet sich eine Übersicht zu den aktuellen Rabattvertragspartnern (in grün hervorgehoben) und die offiziellen Preisinformationen[1] der Somatropin-Produkte auf Basis der Netto-Tagestherapiekosten[2].
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, bei Umstellungen und Neueinstellungen Ihren AOK-Patienten bevorzugt ein Rabattarzneimittel zu verordnen.
Selbstverständlich gilt: Welches Arzneimittel bei Ihren Patientinnen und Patienten eingesetzt wird, entscheiden Sie als behandelnde Ärztin/behandelnder Arzt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei einer kosteneffektiven Verordnung von Arzneimitteln.
[1] Preis- und Produktstand gemäß Lauer-Taxe zum 15.06.2025
[2] Der Vergleich enthält die Netto-Tagestherapiekosten (Netto-TTK) bei Wachstumsmangel für eine Tagesdosis von 0,035 mg/kg Körpergewicht, KG = 25 kg; Berechnung Netto-TTK = Tagesdosis (mg/kg KG) * Netto-Apothekenverkaufspreis ((AVP) abzüglich der gesetzlichen Herstellerrabatte) / [mg/Packung], bezogen auf die gängigsten N2-Packungsgrößen; Importberechnung = Mittelwert der TTK aller Importe; nicht berücksichtigt sind Rabatte gemäß §130a Abs. 8 SGB V.