Zusammen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Gesundheitsversorgung
mit einer gezielten Wirkstoffwahl können Patienten optimal versorgt werden – und dabei auch das Gesundheitssystem nachhaltig entlastet.
Zur Behandlung der chronischen Hyperurikämie steht als zweckmäßiger und kostengünstiger Wirkstoff Allopurinol zur Verfügung. Hingegen sollten febuxostathaltige Arzneimittel nur in bestimmten Ausnahmefällen verordnet werden.
Gemäß Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie ist Febuxostat in dieser Indikation nicht verordnungsfähig, solange Mehrkosten im Vergleich zu Allopurinol bestehen. Ausnahmen gelten lediglich für:
- Patientinnen und Patienten mit Unverträglichkeit oder einem erhöhten Risiko für Unverträglichkeit gegenüber Allopurinol
- Fälle, in denen ein individualisierter Therapieversuch mit Allopurinol erfolglos geblieben ist.
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Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Engagement und bitten Sie, bei chronischer Hyperurikämie bevorzugt auf Allopurinol zu setzen – eine bewährte, wirtschaftliche und sinnvolle Therapie.