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Wirtschaftliche Verordnung von Biosimilars, 09/2026

Verordnungshinweise für Arznei- und Verbandmittel der AOK Bayern

Biosimilars: Austauschpflicht in der Apotheke und wirtschaftliche Verordnung patentfreier Biologika

Biosimilars sind etablierte, therapeutisch gleichwertige Alternativen zu Originalbiologika. Ihr Einsatz ermöglicht eine wirtschaftliche Versorgung bei gesicherter Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit.

Vor dem Hintergrund dieser therapeutischen Gleichwertigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) den § 40c in die Arzneimittel‑Richtlinie aufgenommen. Seit April 2026 ist daher für patentfreie biologische Wirkstoffe ein Austausch zwischen Referenzarzneimitteln und Biosimilars in der Apotheke verpflichtend vorgesehen.

Steuerungswirkung Ihrer Verordnung:

Mit Ihrer Verordnung legen Sie maßgeblich fest, welches Präparat Ihre Patientinnen und Patienten erhalten.

Bitte beachten Sie jedoch:

  • Sofern kein rabattiertes Biosimilar verordnet wird, ist die Apotheke zur Auswahl eines wirtschaftlichen, vorrangig rabattierten Produktes verpflichtet.  
  • In diesen Fällen erfolgt regelhaft ein Austausch gemäß Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V.

Wir empfehlen Ihnen daher:

  • Bei Neueinstellungen und Umstellungen bevorzugt rabattierte Biosimilars zu verordnen, um die Verordnung bewusst wirtschaftlich auszurichten.
  • Das „aut idem-Kreuz“ ausschließlich im medizinisch begründeten und dokumentierten Einzelfall einzusetzen.

Durch die gezielte Verordnung eines rabattierten Biosimilars stellen Sie eine wirtschaftliche Versorgung gemäß § 12 SGB V sicher, vermeiden den Austausch durch die Apotheke und schaffen Therapiekontinuität und Transparenz.

Die konsequente Nutzung von Biosimilars und Rabattarzneimitteln leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung einer nachhaltigen und finanzierbaren Gesundheitsversorgung und sichert langfristig den Zugang zu innovativen Therapien. 

Weitere Informationen zur wirtschaftlichen Verordnung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln. 

Wir wünschen Ihnen sowie Ihren Patientinnen und Patienten einen erfolgreichen Behandlungsverlauf.

Ihre Meinung zählt

Unsere Verordnungs- und Arzneimittelinformationen unterstützen Sie gezielt im Praxisalltag – klar, relevant und anwendbar. Teilen Sie uns gern Ihr Feedback mit – für noch passgenauere Inhalte.

 

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Junge Hausärztin am Computer (Symbolbild)
iStock.com/ljubaphoto

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