Was sind Analogpräparate?
Me-Too-Präparate (Analogpräparate oder Nachahmerpräparate) sind Arzneimittel, die pharmakologisch gleiche oder ähnliche Wirkungen besitzen wie das Referenzpräparat.
Me-Too-Präparate sind in der Regel kostenintensiver als mögliche Therapiealternativen.
Unterstützung im Praxisalltag bei der wirtschaftlichen Verordnung
Um Sie bei einer wirtschaftlichen Verordnung zu unterstützen, finden Sie im Anhang unsere Auflistung mit fünf Analogpräparaten und ihren Therapiealternativen. Diese gliedern sich in rezeptpflichtige Arzneimittel sowie, falls vorhanden, in apothekenpflichtige Arzneimittel ("OTC").
Ein Hinweis zu vorhandenen Rabattpartnern ist hinterlegt (Stand Juli 2024). Unsere aktuellen Rabattpartner finden Sie hier: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/datenbank-rabattvertraege
Zu manchen Analogpräparaten bestehen Alternativen im OTC-Bereich. Beachten Sie dabei bitte auch die Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage I: OTC-Übersicht - Gemeinsamer Bundesausschuss
Die KVB informierte zum OTC-Switch im Dezember 2023: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Verordnungen/VO-aktuell/2023-DS/KVB-VA-231229-WIS-Switching.pdf
Wie erfolgte die Auswahl der Analogpräparate?
Die genannten Therapiealternativen wurden leitliniengerecht ausgewählt, im Sinne einer qualitativ hochwertigen, evidenzbasierten Versorgung. Die Möglichkeit einer alternativen Darreichungsform kann nur patientenindividuell geprüft werden.
Als Grundlage wurde die von Prof. Ullrich Schwabe erstellte Me-too-Liste von 2019 verwendet. Diese enthält 19 Präparate (Stand 2019), die zurückhaltend und nur in Einzelfällen verordnet werden sollten. Der Patentschutz ist zwischenzeitlich bei vereinzelten Präparaten gefallen.