Zusammen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Gesundheitsversorgung: Aktuelle Informationen zur Erstattung antimikrobieller Verbandstoffe ab Dezember 2025 (Stand: 08.12.2025)
Im Zuge der gesetzlichen Entwicklungen im Bereich der Wundversorgung möchten wir Sie über wichtige Regelungen zur Verordnung antimikrobieller Verbandstoffe informieren.
Die geplante Verlängerung der bisherigen Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit sogenannter "sonstiger Produkte zur Wundbehandlung" im Sinne von Anlage Va Teil 3 der Arzneimittel-Richtlinie – dazu zählen eine Vielzahl antimikrobieller Wundauflagen mit Silber, Aktivkohle, u. a. – wurde in den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat verwiesen. Diese Produkte mit direktem Wundkontakt und/oder Abgabe der antimikrobiellen Stoffe in die Wunde sind nach aktuellem Stand somit noch bis zum 02.12.2025 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Inwieweit eine weitere Fristverlängerung über den 02.12.2025 hinaus erfolgt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
Die AOK Bayern wird der Bitte des BMG nachkommen, übergangsweise weiterhin die bisherigen erstattungsrechtlichen Regelungen anzuwenden. Siehe hierzu ebenso die Informationsseite der KVB: Verordnung von Verbandmitteln
Wir möchten Ihnen mit diesen Informationen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bereitstellen, sodass Sie Ihre Verordnungspraxis anpassen können.
Als mögliche Alternativen kommen Verbandstoffe mit physikalischer Wirkweise in Betracht, also solche ohne direkten Wundkontakt und ohne Abgabe antimikrobieller Wirkstoffe in die Wunde.1 Diese Produkte bleiben weiterhin verordnungs- und erstattungsfähig. Ihre Wirkung beruht nicht auf pharmakologischen Mechanismen, sondern auf der physikalischen Bindung von Mikroorganismen an der Verbandoberfläche, die beim Verbandwechsel entfernt werden.
Einen wirtschaftlichen Vergleich von Verbandmitteln – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – finden Sie hier:
| Produktart | Tagestherapiekosten3 | Durchschnittliche Kosten je Behandlungsfall4 |
| DACC-beschichtete Verbandmittel | 4,42 € | 1.098,02 € |
| Polyhexanidhaltige Verbandmittel | 2,75 € | 1.154,52 € |
| Silberhaltige Verbandstoffe | 5,74 € | 1.221,39 € |
| Aktivkohlehaltige Verbandstoffe | 3,57 € | 1.690,25 € |
| u.v.a.m |
Ausgewählt wurde das im Jahr 2024 jeweils am häufigsten verordneten Produkts innerhalb der jeweiligen Produktgruppe in der Größe 10×10 cm. Die Reihenfolge der Aufzählung richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten je Behandlungsfall.
Bezüglich des Einsatzes von DACC-beschichteten Verbandstoffen möchten wir Ihnen folgende Hinweise für die Praxis geben:
Der Einsatz dieser Verbandstoffe ist in der Regel auf eine kurzfristige indikationsgerechte Anwendung bei aktivem Infektionsgeschehen begrenzt. Es wird empfohlen, die Therapiedauer auf maximal zwei Wochen zu beschränken und den Therapieerfolg anschließend sorgfältig zu überprüfen.2 Eine fortgesetzte Anwendung ohne erkennbaren Nutzen sollte kritisch hinterfragt und gegebenenfalls angepasst werden.
Antimikrobiell wirksame Verbandstoffe sowie andere sogenannte „sonstige Wundprodukte“ können auch nach Ende der Übergangsfrist erstattungsfähig sein, wenn ihr therapeutischer Nutzen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) positiv bewertet wird und sie in die Anlage V oder Va Teil 1 und 2 der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden. Damit wird sichergestellt, dass ausschließlich Produkte mit nachweislich belegtem medizinischem Nutzen weiterhin zu Lasten der GKV verordnet werden können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Verordnung von Verbandmitteln. Wir wünschen Ihnen und Ihren Patienten einen erfolgreichen Behandlungsverlauf.
Quellen und Fußnoten:
1 https://www.akademie-zwm.ch (px06_01.qxd) - abgerufen am 05.11.2025
2 https://www.kvno.de/praxis/verordnungen/newsletter-verordnungsinfo (Mai 2025 (Update: Oktober 2025) - Wundauflagen bei chronischen Wunden) – abgerufen am 05.11.2025
3 Zur Berechnung der Tagestherapiekosten wurden die Preise gemäß Lauer-Taxe vom 01.11.2025 herangezogen. Die Tagestherapiekosten ergeben sich aus der Stückzahl in der genannten Packungsgröße unter Annahme einer maximalen Verweildauer von sieben Tagen pro Stück auf der Wunde.
4 Die durchschnittlichen Kosten je Behandlungsfall entsprechen dem Mittelwert realer Versichertendaten der AOK Bayern. Dabei wurden die tatsächlich durch die Lieferanten der Verbandstoffe abgerechneten Kosten in Ansatz gebracht. Diese variieren je nach vertraglicher Vereinbarung mit unterschiedlichen Gruppen von Lieferanten.
