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Psychische Erkrankungen sorgen für besonders lange Ausfallzeiten – und treiben damit die Fehlzeiten seit Jahren nach oben. Das zeigt der Fehlzeiten-Report 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).
Warum Arbeit die psychische Gesundheit sowohl stärken als auch belasten kann und was Unternehmen konkret tun können, erläutert Prof. Dr. med. Steffi Riedel-Heller von der Universität Leipzig.
Der Richtwert für die kommenden Verhandlungen im Krankenhaussektor wurde gesetzlich vorgegeben.
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) hat im dritten Quartal 2026 zu insgesamt 22 abgeschlossenen Förderprojekten des Innovationsfonds Beschlüsse gefasst. Die Projekte zeigen, welche Versorgungsansätze in den vergangenen Jahren erprobt wurden und welche Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vorliegen. Für Krankenhäuser, Arztpraxen und zahnmedizinische Einrichtungen bieten die Berichte zudem Anhaltspunkte für eigene Projektideen und Fördervorhaben.
Die regional üblichen Entlohnungsniveaus für Pflege- und Betreuungskräfte sind gegenüber dem Vorjahr in allen Bundesländern gestiegen. Der GKV-Spitzenverband hat die aktuellen Werte mit Stand 30. September 2026 veröffentlicht. Sie zeigen, dass sich die Entlohnungsniveaus im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angeglichen haben. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern werden zunehmend geringer.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Kennziffer zur Kostenentwicklung in Krankenhäusern.
Das DNQP hat den Expertenstandard "Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz" erstmals aktualisiert. Die neue Fassung berücksichtigt weitere Demenzformen sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Kommunikation, psychosozialen und digitalen Ansätzen. Was sich für Pflegefachpersonen ändert und wie verbindlich der Standard ist, erfahren Sie hier.
Für die Disease-Management-Programme (DMP) Diabetes mellitus Typ 1 und Koronare Herzkrankheit (KHK) gelten neue Anforderungen. Die AOK stellt dazu neue Praxisinfos bereit.
Herzinsuffizienz ist in Deutschland sozial ungleich verteilt. Das zeigt der „Gesundheitsatlas Deutschland Herzinsuffizienz“, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) anlässlich des Weltherztags veröffentlicht hat.
Warum sich das Risiko für Herzinsuffizienz lange vor der Erkrankung beeinflussen lässt und welche Ansatzpunkte dabei besonders wichtig sind, erläutert Heribert Schunkert vom Deutschen Herzzentrum München.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Voraussetzungen und Abläufe der Förderung festgelegt.
Drei Angebote der AOK erhalten den Deutschen Gesundheits-Award 2026: die App AOK Schwanger, der AOK-Gesundheitsnavigator und der AOK-Pflegenavigator. Grundlage der Auszeichnung ist eine Verbraucherbefragung des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) und ntv.
Die AOK hat ihr Internet-Angebot um einen Patienten-Trainer für das Arztgespräch ergänzt. Er unterstützt Patientinnen und Patienten dabei, sich gezielt und strukturiert auf anstehende Gespräche in der Arztpraxis oder im Krankenhaus vorzubereiten.
Kliniken und Praxen haben 2025 rund 17 Prozent mehr Fälle mit Leistungen des Hybrid-DRG-Kataloges abgerechnet als 2024, das ergaben Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).
Pflegefachpersonen können künftig deutlich mehr Hilfs- und Pflegehilfsmittel empfehlen. Der GKV-Spitzenverband hat die entsprechenden Richtlinien nach den gesetzlichen Änderungen durch das BEEP überarbeitet. Neu hinzugekommen sind unter anderem Produkte für Inkontinenz, Tracheostoma, Dekubitus- und Stomaversorgung. Eine ärztliche Verordnung ist bei entsprechender Empfehlung grundsätzlich nicht erforderlich.
Für Patientenschulungen gelten aktualisierte Empfehlungen. Künftig können die Programme unter bestimmten Voraussetzungen auch digitale Leistungsanteile enthalten. Zudem wurden die Anforderungen an Schulungsprogramme und Wirksamkeitsnachweise konkretisiert sowie die Regelungen zur Adipositas angepasst.
Die GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf die Vergütung für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) geeinigt.
Der Medizinische Dienst hat im vergangenen Jahr bundesweit 11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In mehr als jedem vierten Fall bestätigte das Gutachten einen Behandlungsfehler mit Schaden.
Für die ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation gelten seit dem 1. Juli 2026 angepasste indikationsspezifische Rahmenempfehlungen zur muskuloskeletalen und kardiologischen Rehabilitation. Die Fachpublikationen sind ab sofort auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) verfügbar.
Der Medizinische Dienst Bund hat die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste angepasst. Seit dem 30. Juli 2026 gilt: Regelprüfungen müssen grundsätzlich zwei Arbeitstage im Voraus angekündigt werden. Grundlage der Änderung ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP).
Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Die Qualitätsprüfung richtet sich nun stärker auf die tatsächliche Versorgungsqualität, fachlich begründete Pflegeprozesse und eine neue Bewertungssystematik aus. Erstmals werden auch Spezialdienste der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) und psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (pHKP) gesondert geprüft.
Seit Juli 2026 können auch Leistungen der außerklinischen Intensivpflege (AKI) im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Das gilt allerdings nur für Folgeverordnungen und mit Einschränkungen.
Der Medizinische Dienst Bund hat die Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen aktualisiert. Die neuen Vorgaben gelten seit dem 1. Juni 2026 und regeln Prüfungen auch in Krisensituationen. Ergänzend steht ein FAQ zur praktischen Umsetzung der neuen Regelungen bereit.
Zwei neue Grundlagenmodule in der AOK Pflege-Mediathek vermitteln praxisnah, wie Digitalisierung den Pflegealltag verändert. Von Chancen und rechtlichen Rahmenbedingungen bis zu Prozessen, Technologien und Daten erhalten Pflegeeinrichtungen einen kompakten Einstieg in zentrale Entwicklungen und Anwendungen.
Für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapeutinnen und -therapeuten ändern sich die Vergütungssätze. Hintergrund ist eine Einigung der Vertragspartner auf eine längere Vor- und Nachbereitungszeit sowie eine strukturelle Anpassung der Leistungsvergütung. Die neuen Preise gelten ab dem 1. Juli 2026.
Der G-BA hat Änderungen an der HKP-RL sowie am Leistungsverzeichnis beschlossen, die seit dem 12. Dezember 2025 in Kraft sind. Die Änderungen umfassen Klarstellungen, Anpassungen, neue Leistung im Leistungsverzeichnis sowie der Wegfall befristeter Sonderregelungen.
Eltern können ab Januar 2026 die Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder direkt im Kinderuntersuchungsheft nachvollziehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Heft umfassend überarbeitet, um die Bedeutung der zahnmedizinischen Vorsorge weiter zu stärken.
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