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Neue QPR für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste

Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Die Qualitätsprüfung in der ambulanten Pflege richtet sich künftig stärker auf die tatsächliche Versorgungsqualität, fachlich begründete Pflegeprozesse und eine neue Bewertungssystematik aus. Erstmals werden auch Spezialdienste der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) und psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (pHKP) gesondert geprüft.

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Ältere Dame, die in einem Rollstuhl sitzt, lächelt eine weibliche Pflegekraft an.
iStock.com/Paul Bradbury

Umfassende Änderungen ab 1. Juli 2026

Mit den neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) in der ambulanten Pflege treten zum 1. Juli 2026 umfassende Änderungen in Kraft. Für ambulante Pflegedienste und Betreuungsdienste ergeben sich daraus neue Anforderungen an Prozesse, Dokumentation und fachliche Begründung von Pflegeleistungen.

Klare Trennung zwischen ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten

Ein zentrales Element der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) ist die systematische Differenzierung zwischen ambulanten Pflegediensten (Teil 1a) und Betreuungsdiensten (Teil 1b). Diese Struktur berücksichtigt die unterschiedlichen Leistungsprofile und Versorgungsaufträge.

Fokus auf Versorgungsqualität und Fachgespräch

Die neuen QPR verschieben den Schwerpunkt der Qualitätsprüfung: Weg von einer rein formalen Dokumentationskontrolle hin zur Bewertung der tatsächlichen Versorgungsergebnisse. Entscheidend ist künftig, ob die Pflege wirksam, bedarfsgerecht und fachlich korrekt beim Pflegebedürftigen ankommt.

Die Pflegedokumentation bleibt weiterhin wichtig, dient jedoch primär als Nachweis professionellen Handelns und nicht mehr als alleinige Bewertungsgrundlage.

Ein weiterer zentraler Bestandteil der neuen QPR ist das Fachgespräch mit Pflegefachpersonen. Mitarbeitende müssen ihre pflegerischen Entscheidungen, Maßnahmen und Abweichungen fachlich fundiert begründen können.

Dies setzt neben Fachwissen auch Reflexionsfähigkeit und ein klares Verständnis des Pflegeprozesses voraus.

Die fünf neuen Qualitätsbereiche

Die Qualitätsprüfung gliedert sich künftig in fünf zentrale Qualitätsbereiche:

  1. Unabhängig von vereinbarten Leistungen zu prüfende Aspekte
  2. Individuell vereinbarte Pflegeleistungen
  3. Ärztlich verordnete Leistungen
  4. Sonstige personenbezogene Qualitätsaspekte
  5. Einrichtungsbezogene Qualitätsaspekte

AKI und pHKP erstmals umfassend im Prüfverfahren

Besonders relevant für spezialisierte Dienste: Die Außerklinische Intensivpflege (AKI) und psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) erhalten erstmals eigene Prüfbesonderheiten innerhalb der QPR. Hintergrund sind die komplexen Krankheitsbilder und hohen fachlichen Anforderungen dieser Versorgungsformen.

Neue Bewertungssystematik: A bis D

Mit der Reform wird das bisherige Schulnotensystem abgelöst. An seine Stelle tritt eine differenzierte Bewertungssystematik, die die tatsächliche Pflegequalität besser abbilden soll.

Die Ergebnisse der Qualitätsprüfung werden künftig nach vier Kategorien bewertet:

  • A: Keine Auffälligkeiten oder Defizite
  • B: Auffälligkeiten ohne Risiko negativer Folgen
  • C: Defizit mit Risiko negativer Folgen
  • D: Defizit mit bereits eingetretenen negativen Folgen

Die Bewertungen einzelner Qualitätsaspekte werden anschließend zu einer Gesamtdarstellung zusammengeführt und öffentlich dargestellt. Damit steigt die Transparenz für Pflegebedürftige und Angehörige erheblich.

Neue Qualitätsdarstellung im Internet

Mit Inkrafttreten der neuen QPR startet gleichzeitig die neue Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDVA) für die ambulante Pflege. Ziel ist es, die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten transparent und verständlich darzustellen. Pflegebedürftige und Angehörige sollen die Qualität der Anbieter künftig besser vergleichen können, beispielsweise wie über den Pflege-Navigator der AOK.

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