Fachportal für Leistungserbringer

Weitere Meldungen

David Scheller-Kreinsen, Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports 2025, über Demografiewandel und ambulante Behandlungsoptionen für Menschen jenseits der 80.

Eine Pflegerin in blauer Berufskleidung sitzt lächelnd neben einer älteren Frau mit Brille, die in einem gemusterten Hemd gekleidet ist. Die beiden unterhalten sich freundlich in einer hellen, gemütlichen Umgebung mit einem Sessel und einem Tisch mit Blumen im Hintergrund.

Die neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) bringt mehrere relevante Änderungen für die Hilfsmittelversorgung mit sich. Eine Auflistung erläutert die wichtigsten Änderungen und stellt diese dar.

Fuß wird mit Schuheinlage abgeglichen

Der neue Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V tritt zum 1. November 2025 in Kraft. Bereits zum 1. Mai 2025 erfolgt für die Übergangszeit eine Anpassung der Gebühren auf Grundlage des bisherigen Vertrages. Die zuständige Schiedsstelle hat den neuen Hebammenhilfevertrag festgesetzt.

Das Bild zeigt eine Hebamme, die den Bauch einer Schwangeren untersucht.

Der aktuelle Newsletter "Blickpunkt Klinik" ist erschienen.

Illustration Strukturvorgaben für Leistungsgruppen, etwa medizinisches Personal, Medizintechnische Geräte, Datenaustausch oder Kooperationen mit anderen Kliniken sowie weitere Leistungsgruppen

Weniger Schadstoffe in der Luft und ein gesundheitsförderlicher Lebensstil lassen den Anteil der Betroffenen mit COPD sinken. Das ergeben die Daten des aktuellen Gesundheitsatlas Deutschland des WIdO.

Das Bild zeigt einen Arzt und einen Patienten im Gespräch. Der Patient hält einen Inhalator zur Behandlung von Lungenerkrankungen in der Hand.

Die Verordnung zur Verwaltung des Krankenhaustransformationsfonds ist im Bundesgesetzblatt erschienen.

Foto: Neubau eines Klinikums

Die Rahmenbedingungen für Videosprechstunden wurden gelockert. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten mehr Flexibilität in der telemedizinischen Betreuung von Patientinnen und Patienten. Damit werden Vorgaben des Digitalgesetzes (DigiG) umgesetzt. Teilweise gelten die Änderungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.

Frau sitzt vor einem Laptop, auf dem eine Frau mit Arztkittel zu sehen ist, und hält mit der rechten Hand einen Stift über einem Notizblock

Das Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) hat seine Daten im Online-Portal „Qualitätsmonitor“ aktualisiert.

Foto: Chirurgen im OP

Zum dritten Mal findet der bundesweite Hitzeaktionstag statt. Dieser soll auf die gesundheitlichen Risiken extremer Hitze aufmerksam machen und fordert effektive Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss die Nicht-Teilnahme an der Notfallversorgung klarer definieren.

Foto: Klinikteam schiebt Notfallpatienten auf einer Liege durch den Flur

Seit dem 1. April 2025 gelten mehrere Neuerungen für Ärztinnen und Ärzte. Der Bericht zum Fortbestehen einer Arbeitsunfähigkeit wurde vereinfacht. Zudem haben sich die Regelungen zur Zweitmeinung beim Prostatakarzinom sowie zur Darmkrebsfrüherkennung für Frauen geändert.

Das Bild zeigt eine Ärztin im Gespräch mit einer Patientin. Die Ärztin lächelt.

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im ersten Quartal 19 Abschlussberichte von beendeten Förderprojekten angenommen.

Post-Its an Glaswand: Symbol für innovative Projekte

Aufgrund der positiven Evaluationsergebnisse wurde das GAP-Projekt nun bis mindestens Mitte 2026 verlängert. Alle interessierten Einrichtungen aus der Pflege können sich weiter bewerben.

Ältere Dame, die in einem Rollstuhl sitzt, lächelt eine weibliche Pflegekraft an.

In der gesetzlichen Pflegeversicherung steigen die Ausgaben stärker als die Einnahmen. Kritiker warnen vor einer dramatischen Unterfinanzierung, Beitragserhöhungen scheinen unvermeidbar. David Scheller-Kreinsen, stellvertretender Direktor des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und Leiter des Forschungsbereichs Gesundheitspolitik und Systemanalysen, über Chancen, Hürden und Kosten von privaten Pflegezusatzversicherungen.

Das Bild zeigt einen jungen Mann mit Kaffeebecher und Smartphone.

Nach dem Ende der Ampel-Koalition steht die Frage erneut zur Debatte, mit welchen Konzepten dem Kostenanstieg in der gesetzlichen Pflegeversicherung begegnet werden kann. Private Pflegezusatzversicherungen sollen Finanzierungslücken für Pflegebedürftigkeit im Alter schließen. Doch die Nachfrage ist bislang gering.

Pflegeheim: Eine Seniorin sitzt lächelnd in einem Sessel.

Quittierung der Leistung, Abschaffung der 40 Euro Regelung bei Verordnungs-Korrekturen oder den Zwischenabrechnungen: Seit dem 1. Juli 2024 gibt es einige Änderungen für Podologinnen und Podologen.

Podologin nimmt Fußpflege mit speziellen Geräten beim Patienten vor

Die AOK informiert Ärztinnen und Ärzte zu den Änderungen des DMP Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) mit einer neuen Praxisinfo.

Arzt und Patient, Patient nimmt Asthma- oder COPD-Medikament ein. (Symbolbild)

Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Preise für die Versorgung mit podologischen Heilmitteln. Zusätzlich haben die Vertragspartner den Vertrag nach § 125 SGB V um klarstellende Regelungen zur Nagelspangenbehandlung ergänzt.