Fachportal für Leistungserbringer

Weitere Meldungen

Alle Pflegeeinrichtungen müssen ab Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden, um die Kommunikation im Gesundheitswesen zu verbessern und zu beschleunigen. Ziel ist es, den Pflegekräften mehr Zeit für die Betreuung der Patienten zu geben.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine neue Vereinbarung zum Einsatz der Videosprechstunde getroffen.

Videosprechstunde (Symbolbild)

Rund 62.300 Patientinnen und Patienten wurden 2023 wegen akuter Alkoholvergiftung in einer Klinik behandelt.

Foto: Trinkende Teenager

Die Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie sollen Prüf- und Genehmigungsverfahren für komplexe Bedarfssituationen einfacher und schneller machen. Verordnende Ärztinnen und Ärzte erhalten jetzt klarere Hinweise, welche Informationen bei der Verordnung von Hilfsmitteln benötigt werden.

Person stützt sich auf Rollator ab

Wie Patientinnen und Patienten stärker von einer Behandlung in Psychiatrie oder Psychosomatik profitieren könnten

Logo: Blickpunkt Klinik

Mehr als 36,1 Millionen Packungen Antibiotika verordneten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2023. Ein Zuwachs um mehr als 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Allgemeinmediziner und Versorgungsforscher Attila Altiner über Ursachen des Anstiegs und Strategien in der Patientenkommunikation.

Das Bild zeigt einen Mann, der Antibiotikumsaft mit einem Messbecher abmisst.

2023 rechneten Ärztinnen und Ärzte bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Antibiotika im Wert von 792,1 Millionen Euro ab. Insgesamt waren das 36,1 Millionen Packungen. Damit lagen die Verordnungszahlen erstmals wieder über dem Niveau des Jahres 2019.

Das Bild zeigt einen Arzt im Gespräch mit einem Patienten. Der Arzt verschreibt dem Patienten ein E-Rezept.

Der AOK-Pflegenavigator erhält den Deutschen Servicepreis 2025 in der Kategorie "Bestes Vergleichsportal Pflegedienste". Die Auszeichnung basiert auf den Bewertungen der Nutzerinnen und Nutzer. Der Pflegenavigator unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Suche nach Pflegediensten, Pflegeheimen und weiteren wichtigen Angeboten in der Pflege. Aber auch die Pflegeeinrichtungen profitieren vom Pflegenavigator.

Älterer Mann mit Rollator gestützt von einem Altenpfleger

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat den Grouper für die mit der Krankenhausreform eingeführten Leistungsgruppen veröffentlicht.

Foto: OP-Besteck

Auf einem Fachkongress zum Thema Fake News in der Medizin diskutierten Experten über falsche Heilsversprechen im Internet. Ein Fazit: Gegen Desinformation schützt vor allem die Gesundheitskompetenz der Bürger.

Das Bild zeigt eine Frau, die am Laptop zu Nahrungsergänzungsmitteln recherchiert.

Menschen mit chronischen Erkrankungen sind eine Zielgruppe für gesundheitsbezogene Fake News. Claudia Schick, Referentin für Selbsthilfeförderung beim AOK-Bundesverband, über Falschinformationen in sozialen Medien sowie auf seriösen Nachrichtenportalen und über Gegenstrategien.

Eine ältere Frau hält eine Dose mit Nahrungsergänzungsmitteln in der Hand und informiert sich auf dem Smartphone über weitere Produkte.

Ab 2025 greifen wesentliche Änderungen für Krankenhäuser: Neben dem Start der Pflegepersonalbemessung werden Hebammen anders finanziert, neue Mindestmengen für Eingriffe gelten, und der Aufwand für Prüfungen des Personaleinsatzes verringert sich.

iStock.com/kamisoka

Zum 1. Januar 2025 – oder im Laufe des Jahres - treten zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft.

Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser haben 2023 insgesamt 12,4 Millionen Menschen behandelt.

Eiliger Patiententransport in der Notfallaufnahme

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die Qualität der Behandlung verbessern, die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung sichern und die Effizienz der Kliniken steigern.

Neubau eines Krankenhauses

Ab dem 1. Januar 2025 wird Amalgam in der EU weitgehend verboten. Dennoch behalten gesetzlich Versicherte ihren Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten. Die entsprechenden Regelungen haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) getroffen.

Zahnärztliche Untersuchung: Symbolbild für Zahnfüllungen

Quittierung der Leistung, Abschaffung der 40 Euro Regelung bei Verordnungs-Korrekturen oder den Zwischenabrechnungen: Seit dem 1. Juli 2024 gibt es einige Änderungen für Podologinnen und Podologen.

Podologin nimmt Fußpflege mit speziellen Geräten beim Patienten vor

Die AOK informiert Ärztinnen und Ärzte zu den Änderungen des DMP Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) mit einer neuen Praxisinfo.

Arzt und Patient, Patient nimmt Asthma- oder COPD-Medikament ein. (Symbolbild)

Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Preise für die Versorgung mit podologischen Heilmitteln. Zusätzlich haben die Vertragspartner den Vertrag nach § 125 SGB V um klarstellende Regelungen zur Nagelspangenbehandlung ergänzt.