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Weitere Meldungen

Ab Oktober 2025 gelten neue Vorgaben für die Nagelspangenbehandlung: Die AOK hat ihren Flyer grundlegend überarbeitet und gibt einen kompakten Überblick zu Durchführung, Abrechnung und Dokumentation – inklusive neuer Anforderungen bei fortgeschrittenen Stadien. Zwei anschauliche Fallbeispiele unterstützen bei der praktischen Umsetzung.

Podologische Behandlung eines Fußes

Unter dem Titel Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik (QuaMaDi) gibt es in Schleswig-Holstein seit 2001 eine Doppelbefundung durch zwei Experten. Seit Juli 2025 kann zur Auswertung und Beurteilung der Bilder zusätzlich KI eingesetzt werden. KV-Chefin Bettina Schultz erläutert, wie dies die Versorgung verbessert und was sich damit für Ärzte und Patientinnen verändert.

Arzt mit Tablet in der Hand prüft Mammografie-Aufnahmen.

Bereits seit 2020 ist der gesamte Prozess der Qualitätsgesicherten Mamma-Diagnostik – kurz QuaMaDi – digitalisiert. Nun soll KI für noch mehr Sicherheit sorgen.

Ärztin analysiert Mammografie-Aufnahmen am Computer.

Der Kommunikationsdienst KV-Connect wird am 20. Oktober 2025 abgeschaltet. Dies kann zur Folge haben, dass Patientinnen und Patienten automatisch aus den Disease-Management-Programmen (DMP) ausgeschrieben werden, weil die Dokumentationen nicht mehr übermittelt werden.

Was ist STATAMED und wer ist geeignet? Wie wird vergütet? Oder wie erfolgt die Einweisung? Ein neues, praxisnahes FAQ-Dokument der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK Niedersachsen bietet Antworten auf zentrale Fragen rund um die Teilnahme am vom Innovationsfonds geförderten Projekt STATAMED des G-BA – und dessen Umsetzung.

Krankenkassen überweisen insgesamt 79 Millionen Euro zusätzlich an gelistete Häuser.

Foto: Ländliche Klinik

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) geändert.

Ärztliches Team im Gespräch

Für die Umsetzung der AOK PLUS Angebote zur Sekundärprävention nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sucht die AOK PLUS ab dem 1. Januar 2026 motivierte und leistungsstarke Partner.

Am Gesundheitszentrum St. Vincenz in Essen-Stoppenberg rücken stationäre und ambulante Versorgung im Projekt „STATAMED“ nah zusammen. Aischa Nitardy, ärztliche Leiterin des Innovationsfondsprojektes, berichtet, wie das Modell in der Praxis gelingt.

Eine Pflegerin legt einem Patienten im Krankenhaus einen Zugang an der Hand.

Unter dem Dach des Innovationsfondsprojektes „STATAMED“ wird aktuell die sektorenübergreifende „Kurzstationäre Allgemeinmedizin“ bundesweit an sechs Standorten erprobt. Das Fazit nach dem ersten Jahr: Die Zusammenarbeit funktioniert.

Ärztin vor zwei Bildschirmen (Symbolbild)

Ab 1. Juli 2025 gilt die neue Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA), die einheitliche Regelungen für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen festlegt. Diese umfassen Behandlungskonzepte, Personalvorgaben, Vergütungsstrukturen und Nachweisverfahren. Die RE-REHA basiert auf dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG).

Frau mit ausgestreckten Armen hält einen Ball

Ob in der AKI, der Verhinderungspflege oder regional im DMP – zum 1. Juli 2025 sind zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft getreten.

Ab Juli 2025 steigen die Vergütungsätze für Podologen um 3,18 Prozent, erneut um 3,18 Prozent zum 1. Juli 2027. Ab Oktober 2025 wird die Nagelspangenbehandlung einheitlich abgerechnet, unabhängig vom Spangentyp, und die Pauschale kann mehrfach am Tag abgerechnet werden. Zusätzlicher Aufwand bei Kindern und UI2-Fällen ist abrechnungsfähig.

Podologische Behandlung eines Fusses

Die Juni-Ausgabe des Krankenhaus-Newsletters ist erschienen.

Titelillustration: Ärztin mit Unterlagen im Arm spricht mit Patient auf Krücken und Beinschiene. Links im Bild Seniorin mit Rollator vor einer Klinik, rechts ein ambulanter und Laborarbeitsplatz mit Arzneimitteln – darüber gelbes Zielsymbol mit Kreuz. Alle Szenen werden durch Linien in Herzform verbunden – Visualisierung einer guten sektorenübergreifenden Versorgung.

Experten gehen davon aus, dass über die Hälfte der Einrichtungen für 2024 einen Jahresverlust ausweisen wird.

Bild: Eurozeichen

Mit dem Projekt QuATRo bringt die AOK Transparenz in die ambulante Versorgung. Anhand von Routinedaten können Arztnetze ihre Qualität messen, vergleichen – und gezielt verbessern: etwa bei Prävention oder geschlechtersensibler Behandlung.

Ältere Ärztin mit grauen Haaren und weißem Kittel arbeitet am Laptop und macht Notizen

Das Gesundheitsnetz QuE in Nürnberg engagiert sich für eine geschlechtersensible Versorgung – und nutzt dafür Daten aus dem AOK-Projekt QuATRo. Internist Andreas Lipécz erläutert, warum eine genderspezifische Versorgung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen eine zentrale Rolle spielt, wo Leitlinien noch Lücken aufweisen – und was er sich von der Forschung wünscht.

Drei Ärzte in weißen Kitteln sitzen an einem Tisch und diskutieren freundlich miteinander in einem hellen Büro

Der G-BA hat die Richtlinie zur AKI geändert und eine dauerhafte Ausnahmeregelung von der Potenzialerhebung für Bestandsfälle aufgenommen.

Patient wird liegt im Krankenhausbett und wird künstlich Beatmet. Eine Pflegekraft mit blauen Gummihandschuhen überprüft beim Patienten die Werte.

Ein neuer Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e. V. regelt die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und saugenden Bettschutzeinlagen. Nach gescheiterten Verhandlungen wurde der Vertrag im Rahmen eines Schiedsverfahrens festgelegt. Er enthält klare Vorgaben zur Abrechnung, Preisfestsetzung, digitalen Kostenvoranschlägen sowie zur Vermeidung von Doppelversorgungen beim Anbieterwechsel.

Apothekengeschäft in Deutschland

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im zweiten Quartal 29 Abschlussberichte von beendeten Förderprojekten angenommen. Diese Berichte enthalten Ergebnisse zu Projekten, die potenziell die Gesundheitsversorgung verbessern.

Zwei junge Personen diskutieren an einer Glaswand über Workflows diskutiert oder Arbeitsprojektprozesse: Symbolbild für Innovation und agiles Arbeiten

Kliniken können 2025 mehr als 71 Milliarden Euro jenseits des Pflegebudgets erwirtschaften.

Budgetverhandlungen

Quittierung der Leistung, Abschaffung der 40 Euro Regelung bei Verordnungs-Korrekturen oder den Zwischenabrechnungen: Seit dem 1. Juli 2024 gibt es einige Änderungen für Podologinnen und Podologen.

Podologin nimmt Fußpflege mit speziellen Geräten beim Patienten vor

Die AOK informiert Ärztinnen und Ärzte zu den Änderungen des DMP Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) mit einer neuen Praxisinfo.

Arzt und Patient, Patient nimmt Asthma- oder COPD-Medikament ein. (Symbolbild)

Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Preise für die Versorgung mit podologischen Heilmitteln. Zusätzlich haben die Vertragspartner den Vertrag nach § 125 SGB V um klarstellende Regelungen zur Nagelspangenbehandlung ergänzt.