Das gilt zum 1. Juli 2025
Zum 1. Juli 2025 sind zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft getreten.

Das gilt
Eine Auswahl von Änderungen haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
Überregionales
Der G-BA hat die Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI) geändert und eine dauerhafte Ausnahmeregelung von der Potenzialerhebung für Bestandsfälle aufgenommen. Patientinnen und Patienten, die ab dem 1. Juli 2025 neu in die AKI aufgenommen werden, bleibt die Potenzialerhebung verpflichtend – vor jeder Verordnung.
Die Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA) ist seit 1. Juli 2025 in Kraft. Sie schafft bundeseinheitliche einheitliche Regelungen.
Zur neuen RE-REHA
Seit 1. Juli 2025 steigen die Vergütungsätze für Podologen um 3,18 Prozent, erneut um 3,18 Prozent zum 1. Juli 2027. Ab Oktober 2025 wird die Nagelspangenbehandlung einheitlich abgerechnet, unabhängig vom Spangentyp, und die Pauschale kann mehrfach am Tag abgerechnet werden. Zusätzlicher Aufwand bei Kindern und UI2-Fällen ist abrechnungsfähig.
Seit 1. Juli 2025 sind alle Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) verpflichtet. Die TI ermöglicht einen sicheren sowie schnellen Austausch von patientenrelevanten Daten zwischen Leistungserbringern und Pflegekassen ganz ohne Medienbrüche und Informationsverluste.
Zur TI in der Pflege
Zum 1. Juli 2025 werden die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Durch die Zusammenlegung steht ein Jahresgesamtbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für die eine oder andere Leistungsart ausgegeben werden kann.
Für folgende Regionen liegen regionale Änderungen vor
Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.