AKI: Dauerhafte Ausnahme von der Potenzialerhebung für Bestandsfälle
Der G-BA hat die Richtlinie zur AKI geändert und eine dauerhafte Ausnahmeregelung von der Potenzialerhebung für Bestandsfälle aufgenommen.

AKI-Versorgung: Folge-Verordnungen künftig für 12 Monate möglich
Ärztinnen und Ärzte müssen bei Patientinnen und Patienten, die bis einschließlich 30. Juni 2025 bereits außerklinische Intensivpflege (AKI) erhalten, künftig keine Potenzialerhebung mehr verpflichtend durchführen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu die Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege geändert und eine dauerhafte Ausnahmeregelung aufgenommen.
Die Durchführung einer Potenzialerhebung bleibt in diesen Fällen auf Situationen beschränkt, in denen ein medizinischer Hinweis auf ein Entwöhnungs- oder Dekanülierungspotenzial vorliegt oder die Patientin bzw. der Patient dies ausdrücklich wünscht. Folgeverordnungen sind für diesen Personenkreis nun bis zu zwölf Monate möglich.
Dr. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Veranlasste Leistungen betont: „Die neue Ausnahmeregelung schützt Patientinnen und Patienten und hilft gleichzeitig, ärztliche Kapazitäten gezielt dort einzusetzen, wo noch Entwöhnungspotenzial besteht.“
Was gilt für neue AKI-Fälle ab dem 1. Juli 2025?
Patientinnen und Patienten, die ab dem 1. Juli 2025 neu in die AKI aufgenommen werden, bleibt die Potenzialerhebung verpflichtend – vor jeder Verordnung. Ärztinnen und Ärzte müssen prüfen, ob:
- die letzte Potenzialerhebung nicht älter als drei Monate ist (Standardfall),
- oder – bei dauerhaft negativem Befund – alle sechs bzw. zwölf Monate ausreichend sind.
Wenn in zwei Jahren mindestens zwei persönliche Potenzialerhebungen bestätigen, dass keine Aussicht auf Entwöhnung oder Dekanülierung besteht, kann auf weitere Erhebungen verzichtet werden.
Die bisherige Übergangsregelung läuft Ende Juni 2025 aus.
- Gemeinsame BundesausschussPresseinfo: Außerklinische Intensivpflege: Neue Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung
- Gesundheitspartner-Portal der AOKPotenzialerhebung