129 ländliche Kliniken erhalten Zuschläge
Krankenkassen überweisen insgesamt 79 Millionen Euro zusätzlich an gelistete Häuser.

Mehr Standorte erhalten mehr Geld
Zum sechsten Mal erhalten bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum zusätzliche Gelder zur Sicherung der dortigen stationären Versorgung. Insgesamt können 2026 bundesweit 129 Krankenhäuser durch entsprechende Zuschläge gefördert werden. Das teilte der GKV-Spitzenverband mit. So fließen insgesamt 79 Millionen Euro zusätzlich in die Kliniklandschaft. Die Standorte erhalten jeweils mindestens 500.000 Euro. Eine Liste der anspruchsberechtigten Häuser haben die Spitzenverbände der Kliniken und Krankenkassen am 30. Juni veröffentlicht.
Die Höhe der Förderung und auch die Anzahl geförderter Standorte ist gegenüber 2025 gestiegen: Für das laufende Jahr haben die gesetzlichen Krankenkassen (GKV und PKV) 60 Millionen Euro an 121 Kliniken ausgezahlt. Veränderungen auf der Liste ergeben sich aus dem Rückgang oder Anstieg der Bevölkerungsdichte im Einzugsgebiet. Die meisten Kliniken werden in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gefördert. Zudem greift die Regelung automatisch für alle Krankenhäuser der Nord- und Ostseeinseln.
Finanzhilfe für Grundversorger
Die Zuschläge verteilen sich 2026 auf 91 Häuser mit je 500.000 Euro, 18 Häuser mit je 750.000 Euro und 20 Häuser mit je einer Million Euro. Die Mindestfördersumme von 500.000 Euro erhält eine Klinik mit Anspruch auf den Zuschlag, wenn sie eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vorhält. Für jede weitere bedarfsnotwendige Fachabteilung kommen 250.000 Euro dazu. So ergibt sich pro Klinik die maximale Fördersumme von 1.000.000 Euro.
Der sogenannte Sicherstellungszuschlag wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) eingeführt. Die Liste der geförderten Kliniken wird jedes Jahr durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV), den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) überarbeitet. Über die Förderkriterien entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss.