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Neue Vergütung in der Ergotherapie

Ergotherapeutische Leistungen werden ab 1. August 2025 um 7,89 Prozent mehr vergütet. Vom 1. August bis 30. September 2025 gilt eine vorübergehende Erhöhung von 11,835 Prozent.

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Ergotherapeut und Kind, haben in einer Hand mit einem kleinen Ball und machen Übung
iStock.com/Hispanolistic

Vergleich der Schiedsstelle

Seit dem 1. August 2025 steigen die Preise für ergotherapeutische Leistungen um 7,89 Prozent. Dies geht aus einem Vergleich der Schiedsstelle hervor.

Wegen der verspäteten Entscheidung der Schiedsstelle gilt für den Zeitraum vom 1. August bis zum 30. September 2025 eine vorübergehende Erhöhung von insgesamt 11,835 Prozent (7,89 Prozent reguläre Steigerung + 3,945 Prozent Ausgleich für die Verzögerung). 

Die aktuell geltende Vergütungsvereinbarung kann frühestens zum 31. März 2026 gekündigt werden.

Ersetzung von einigen Positionsnummern

Zum gültigen Vertrag nach § 125a SGB V