Neue Vergütung in der Ergotherapie
Ergotherapeutische Leistungen werden ab 1. August 2025 um 7,89 Prozent mehr vergütet. Vom 1. August bis 30. September 2025 gilt eine vorübergehende Erhöhung von 11,835 Prozent.

Vergleich der Schiedsstelle
Seit dem 1. August 2025 steigen die Preise für ergotherapeutische Leistungen um 7,89 Prozent. Dies geht aus einem Vergleich der Schiedsstelle hervor.
Wegen der verspäteten Entscheidung der Schiedsstelle gilt für den Zeitraum vom 1. August bis zum 30. September 2025 eine vorübergehende Erhöhung von insgesamt 11,835 Prozent (7,89 Prozent reguläre Steigerung + 3,945 Prozent Ausgleich für die Verzögerung).
Die aktuell geltende Vergütungsvereinbarung kann frühestens zum 31. März 2026 gekündigt werden.
Ersetzung von einigen Positionsnummern
Die bisherigen Positionsnummern X9701, X9933 und X9934 (gemäß Vertrag nach § 125 SGB V) wurden durch die neuen Nummern X9702, X9952 und X9953 ersetzt.
Die im Schiedsverfahren vereinbarte Vergütungsanpassung nach § 125 Absatz 1 SGB V gilt auch für alle Leistungen der Anlage 2 zum Vertrag nach § 125a SGB V.
Zum gültigen Vertrag nach § 125a SGB V
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