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Bundesweite Übersicht der regional üblichen Entlohnungsniveaus

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Entlohnungsniveaus

Bundesland

Regional übliches
Entlohnungsniveau über
alle drei Beschäftigtengruppen

Regional übliches Entlohnungsniveau für die Beschäftigtengruppe A*

Regional übliches Entlohnungsniveau für die Beschäftigtengruppe B*

Regional übliches Entlohnungsniveau für die Beschäftigtengruppe C*

Baden-Württemberg23,35 Euro/Stunde19,69 Euro/Stunde22,03 Euro/Stunde26,51 Euro/Stunde
Bayern22,30 Euro/Stunde19,04 Euro/Stunde21,35 Euro/Stunde25,76 Euro/Stunde
Berlin21,43 Euro/Stunde18,98 Euro/Stunde19,75 Euro/Stunde25,45 Euro/Stunde
Brandenburg21,43 Euro/Stunde18,59 Euro/Stunde19,84 Euro/Stunde25,37 Euro/Stunde
Bremen/Bremerhaven20,46 Euro/Stunde17,95 Euro/Stunde19,31 Euro/Stunde23,84 Euro/Stunde
Hamburg23,20 Euro/Stunde19,54 Euro/Stunde22,14 Euro/Stunde26,66 Euro/Stunde
Hessen21,64 Euro/Stunde18,91 Euro/Stunde20,02 Euro/Stunde25,30 Euro/Stunde
Mecklenburg-Vorpommern21,16 Euro/Stunde18,33 Euro/Stunde19,61 Euro/Stunde24,67 Euro/Stunde
Niedersachsen22,31 Euro/Stunde19,17 Euro/Stunde21,44 Euro/Stunde25,62 Euro/Stunde
NRW23,38 Euro/Stunde19,77 Euro/Stunde22,61 Euro/Stunde26,56 Euro/Stunde
Rheinland-Pfalz23,10 Euro/Stunde19,29 Euro/Stunde21,85 Euro/Stunde26,26 Euro/Stunde
Saarland22,39 Euro/Stunde18,83 Euro/Stunde21,74 Euro/Stunde25,75 Euro/Stunde
Sachsen-Anhalt22,02 Euro/Stunde19,04 Euro/Stunde20,64 Euro/Stunde25,30 Euro/Stunde
Sachsen21,55 Euro/Stunde18,72 Euro/Stunde19,97 Euro/Stunde24,35 Euro/Stunde
Schleswig-Holstein22,38 Euro/Stunde19,18 Euro/Stunde20,72 Euro/Stunde26,01 Euro/Stunde
Thüringen21,46 Euro/Stunde18,53 Euro/Stunde19,27 Euro/Stunde24,70 Euro/Stunde

*Hinweis:
Beschäftigtengruppe A: Pflege- und Betreuungskräfte ohne mindestens einjährige Ausbildung
Beschäftigtengruppe B: Pflege- und Betreuungskräfte mit mindestens einjährige Ausbildung
Beschäftigtengruppe C: Pflege- und Betreuungskräfte mit mindestens dreijährige Ausbildung

Das Personal, das nicht in der Pflege und Betreuung tätig ist, die PDL und die Auszubildenden bleiben bei der Ermittlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus unberücksichtigt!

Variable pflegetypische Zuschläge

BundeslandNachtarbeitSonntagsarbeitFeiertagsarbeit mit
Freizeitausgleich
Feiertagsarbeit ohne
Freizeitausgleich
Baden-Württemberg21 %27 %35 %135 %
Bayern21 %26 %35 %135 %
Berlin26 %34 %39 %136 %
Brandenburg24 %32 %38 %134 %
Bremen/Bremerhaven21 %27 %35 %135 %
Hamburg21 %37 %42 %135 %
Hessen18 %27 %36 %135 %
Mecklenburg-Vorpommern

20 %

31 %38 %135 %
Niedersachsen20 %26 %35 %135 %
NRW20 %26 %35 %135 %
Rheinland-Pfalz21 %

27 %

35 %135 %
Saarland18 %26 %35 %135 %
Sachsen-Anhalt18 %27 %36 %136 %
Sachsen22 %30 %35 %131 %
Schleswig-Holstein20 %31 %38 %131 %
Thüringen20 %27 %33 %135 %

Hinweis 1: Eine Einbeziehung der variablen Zuschläge bei der Berechnung des regional üblichen Entlohnungsniveaus ist nicht möglich, da diese vom tatsächlichen Einsatz der oder des jeweiligen Beschäftigten und vom Pflegeeinrichtungstyp abhängig sind. Ihre Berücksichtigung würde das regional übliche Entlohnungsniveau verfälschen.

Hinweis 2: Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen zur Tariftreue im Pflegebonusgesetz erfolgte eine Aktualisierung der zu veröffentlichen pflegetypischen Zuschläge. Es werden nur noch die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit veröffentlicht, die somit ab dem 1. September 2022 mindestens in der veröffentlichten Höhe auch zu zahlen sind. Grundlage für diese Werte bildet die Datenerhebung bei den tarifgebundenen Einrichtungen aus dem Jahr 2021, deren Werte hinreichend plausibel sind. Die Feiertagszuschläge werden hingegen zum 30. November 2022 veröffentlicht. Grundlage hierfür wird die Datenerhebung der Meldungen der tarif- oder kirchenarbeitsrechtlich gebundenen Einrichtungen zum Stichtag 30. September 2022 sein.