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Primärversorgung mit verbindlichen Regeln

Die AOK fordert ein teambasiertes Primärversorgungssystem mit klaren Versorgungsaufträgen, verpflichtender Ersteinschätzung und regional differenzierten Umsetzungsspielräumen.

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Junge Hausärztin am Computer (Symbolbild)
iStock.com/ljubaphoto

Positionspapier des AOK-Bundesverbandes

In einem Positionspapier empfiehlt der AOK-Bundesverband bundeseinheitliche Mindeststandards für eine koordinierte Grundversorgung, flankiert von digitalen Leitstellen und verbindlichen Überweisungsregeln.

Die Krankenkasse kritisiert, dass Patientinnen und Patienten in Deutschland oft an der Überkomplexität des Systems scheitern und gesetzlich Versicherte gegenüber Privatpatienten bei Facharztterminen benachteiligt werden. Ein teambasiertes Primärversorgungskonzept soll kurative und präventive Angebote enger verzahnen und den Zugang für alle Versicherten diskriminierungsfrei gestalten.

Übergangsfristen

Im Zentrum steht die Weiterentwicklung der hausärztlichen Versorgung zu einer interprofessionellen Primärversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll Mindeststandards für einen neuen Versorgungsauftrag definieren, der künftig als Basis der Bedarfsplanung dient. Frei werdende Hausarztsitze werden ausschließlich nach diesen Vorgaben vergeben, Bestandspraxen erhalten Übergangsfristen für die Umstellung. Die Rolle der Praxisteams wird ausgebaut: Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, Physician Assistants und weitere Gesundheitsberufe arbeiten gemeinsam nach klaren Qualifikationsprofilen. Für die nötige Rechtssicherheit und Vergütung empfiehlt die AOK, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab um eine Team-Performance-Komponente zu ergänzen und auf das Pflegekompetenzgesetz aufzubauen.

Um Über- und Fehlversorgung im Facharztbereich zu reduzieren, sieht das Papier verpflichtende Ersteinschätzungssysteme und einen Überweisungsvorbehalt vor. Künftig sollen Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen Beschwerden standardisiert triagieren und Patienten gezielt in Primärversorgungszentren oder direkt zum Facharzt vermitteln. Ausnahmen gelten für Kinder- und Jugendmedizin, Gynäkologie und chronisch Kranke. Digital gestützte Prozesse flankieren die Reform: Eine Nutzung der elektronischen Patientenakte gewährleiste Behandlungstransparenz, während Krankenkassen digitale Services wie Online-Terminvergabe oder Erinnerungsfunktionen anbieten können. Einschreibungen in Primärversorgungssysteme sind nicht vorgesehen, um Bürokratie zu vermeiden.

Bundesweite Mindeststandards

Zum AOK-Positionspapier

Weiterführende Informationen

Die aktuelle Ausgabe als PDF

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Die AOK hat in einem Positionspapier Eckpunkte für eine Primärversorgung vorgelegt. Sabine Richard, Geschäftsführerin Versorgung im AOK-Bundesverband, über Praxisteams, Patientensteuerung und einen möglichen Zeitplan für den Systemwechsel.

Format: PDF | 255 KB

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