G-BA definiert Anforderungen an hebammengeleitete Geburten
Neue Richtlinie formuliert bundesweit einheitliche Standards und Mindestanforderungen zur Qualitätssicherung hebammengeleiteter Kreißsäle.

Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals verbindliche Mindestanforderungen für die hebammengeleitete Betreuung von Geburten im Krankenhaus festgelegt. Mit der neuen „Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen (QHKS-RL)“ definiert das Gremium bundesweit einheitliche Standards für Strukturen, Prozesse und personelle Voraussetzungen entsprechender Versorgungsangebote. Hebammengeleitete Kreißsäle stellen ein ergänzendes Angebot zur ärztlich geleiteten Geburt dar und richten sich an Frauen mit unkomplizierter Schwangerschaft.
Das Angebot richtet sich an Schwangere, bei denen ein natürlicher Geburtsverlauf zu erwarten ist und deren Kinder voraussichtlich gesund zur Welt kommen. Zentrales Merkmal ist eine kontinuierliche Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme ab Beginn der Eröffnungsphase. Nach Angaben des G-BA wird dabei auch sichergestellt, dass bei Bedarf jederzeit ärztliche Expertise hinzugezogen werden kann. So muss das Krankenhaus sowohl auf Wunsch der Schwangeren als auch bei Anzeichen für Abweichungen vom physiologischen Geburtsverlauf eine ärztliche Konsultation ermöglichen oder den Übergang in eine ärztlich geleitete Geburt organisieren.
Richtlinie sieht Evaluation vor
Die nun beschlossene Richtlinie konkretisiert außerdem, welche organisatorischen und personellen Voraussetzungen Krankenhäuser erfüllen müssen, um Geburten unter der Leitung von Hebammen anzubieten. Zudem legt sie fest, unter welchen medizinischen Bedingungen eine solche Entbindung möglich ist und in welchen Situationen ärztliches Personal eingebunden werden muss. Auch Konsequenzen für Kliniken, die die Anforderungen nicht erfüllen, sind Bestandteil der Regelung. Der G-BA will zudem überprüfen, ob die definierten Qualitätsziele erreicht werden oder die Richtlinie geändert werden muss. Dafür sieht der Beschluss eine entsprechende Evaluation vor.
Mit dem Beschluss schafft der G-BA erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Qualitätssicherung hebammengeleiteter Geburtsangebote im stationären Bereich. Grundlage der Beratungen bildeten unter anderem von Hebammenverbänden entwickelte Kriterienkataloge.
- Qualitätssicherung in der stationären VersorgungGemeinsamer Bundesausschuss
- Gemeinsamer BundesausschussHebammengeleitete Geburtsbetreuung: G-BA legt Mindestanforderungen fest