Nagelspangenbehandlung: AOK-Flyer mit neuen Regelungn ab Oktober 2025
Ab Oktober 2025 gelten neue Vorgaben für die Nagelspangenbehandlung: Die AOK hat ihren Flyer grundlegend überarbeitet und gibt einen kompakten Überblick zu Durchführung, Abrechnung und Dokumentation – inklusive neuer Anforderungen bei fortgeschrittenen Stadien. Zwei anschauliche Fallbeispiele unterstützen bei der praktischen Umsetzung.

Ab Oktober neue Vorgaben für Nagelspangenbehandlung
Die AOK hat ihren Informationsflyer zur Nagelspangenbehandlung in der Podologie umfassend überarbeitet und stellt darin die ab dem 1. Oktober 2025 geltenden Regelungen vor. So werden künftig die Leistungen in den Diagnosegruppen UI 1 und UI 2 einheitlich unter dem Begriff „Nagelspangenbehandlung“ geführt. Eine Unterteilung in unterschiedliche Spangensysteme entfällt. Das vereinfacht die Abrechnung und Dokumentation dieser Leistung.
Kurz, kompakt und klar: Flyer gibt Überblick
Der aktualisierte Flyer informiert Podologie-Praxen unter anderem über die Voraussetzungen zur Durchführung, Abrechnung und Dokumentation der Behandlung. Besonders bei fortgeschrittenen Stadien (2 und 3) gelten erweiterte Anforderungen wie die verpflichtende ärztliche Abstimmung und Fotodokumentation.
Zwei beispielhafte Behandlungsverläufe für verschiedene Stadien und Spangentypen erleichtern Podologinnen und Podologen die Umsetzung im Praxisalltag.
Mehr Infos zur Nagelspangenbehandlung
Der überarbeitete Flyer sowie viele weiter Informationen zur Nagelspangenbehandlung und zum Vertag Podologie sind über das AOK-Gesundheitspartner-Portal abrufbar.
- Gesundheitspartner-Portal der AOKNagelspangenbehandlung
- Gesundheitspartner-Portal der AOKVertrag nach § 125 SGB V Podologie