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Podologie: Neue Vergütungsvereinbarung und Leistungsbeschreibung für Nagelspangenbehandlung

Ab Juli 2025 steigen die Vergütungsätze für Podologen um 3,18 Prozent, erneut um 3,18 Prozent zum 1. Juli 2027. Ab Oktober 2025 wird die Nagelspangenbehandlung einheitlich abgerechnet, unabhängig vom Spangentyp, und die Pauschale kann mehrfach am Tag abgerechnet werden. Zusätzlicher Aufwand bei Kindern und UI2-Fällen ist abrechnungsfähig.

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Podologische Behandlung eines Fusses
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Vergütungsätze für Podologen steigen

Für die Vergütung der Podologinnen und Podologen gibt es ab Juli 2025 Neuerungen. Eine neue Vergütungsvereinbarung hebt die Vergütungssätze in zwei Schritten an:

  • zum 1. Juli 2025 um +3,18 Prozent
  • zum 1. Juli 2027 um erneut +3,18 Prozent.

Diese Anpassung wurde auf dem Verhandlungsweg erzielt.

Neue Abrechnungsregeln für Nagelspangenbehandlung

Ab 1. Oktober 2025 wird die Leistung in den Diagnosegruppen UI1 und UI2 einheitlich unter dem Begriff „Nagelspangenbehandlung“ zusammengefasst. Die bisherige Unterscheidung verschiedener Spangensysteme entfällt, was die Abrechnung und Dokumentation vereinfacht. 

Die neue Leistungsbeschreibung für die Nagelspangenbehandlung ab Oktober 2025 ist in Anlage 1c des „Vertrages nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie“ geregelt. Diese definiert Inhalte, Regelleistungszeiten und Dokumentationspflichten dieser Leistung.

Neue Regeln für die Versorgung mit Nagelspangen ab Oktober