Podologie: Neue Vergütungsvereinbarung und Leistungsbeschreibung für Nagelspangenbehandlung
Ab Juli 2025 steigen die Vergütungsätze für Podologen um 3,18 Prozent, erneut um 3,18 Prozent zum 1. Juli 2027. Ab Oktober 2025 wird die Nagelspangenbehandlung einheitlich abgerechnet, unabhängig vom Spangentyp, und die Pauschale kann mehrfach am Tag abgerechnet werden. Zusätzlicher Aufwand bei Kindern und UI2-Fällen ist abrechnungsfähig.

Vergütungsätze für Podologen steigen
Für die Vergütung der Podologinnen und Podologen gibt es ab Juli 2025 Neuerungen. Eine neue Vergütungsvereinbarung hebt die Vergütungssätze in zwei Schritten an:
- zum 1. Juli 2025 um +3,18 Prozent
- zum 1. Juli 2027 um erneut +3,18 Prozent.
Diese Anpassung wurde auf dem Verhandlungsweg erzielt.
Neue Abrechnungsregeln für Nagelspangenbehandlung
Ab 1. Oktober 2025 wird die Leistung in den Diagnosegruppen UI1 und UI2 einheitlich unter dem Begriff „Nagelspangenbehandlung“ zusammengefasst. Die bisherige Unterscheidung verschiedener Spangensysteme entfällt, was die Abrechnung und Dokumentation vereinfacht.
Die neue Leistungsbeschreibung für die Nagelspangenbehandlung ab Oktober 2025 ist in Anlage 1c des „Vertrages nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie“ geregelt. Diese definiert Inhalte, Regelleistungszeiten und Dokumentationspflichten dieser Leistung.
Neue Regeln für die Versorgung mit Nagelspangen ab Oktober
Ab dem 1. Oktober 2025 gilt eine neue Leistungsbeschreibungfür die Nagelspangenbehandlung. Die bisher differenzierten Leistungen nach Spangentyp (angefertigte, einteilige oder mehrteilige Spangen) werden vereinheitlicht und durch ein neues Pauschalsystem ersetzt.
Was ändert sich konkret?
- Einheitliche Pauschale:
Alle Leistungen im Rahmen der Nagelspangenbehandlung werden künftig mit einer Pauschale abgegolten – unabhängig vom verwendeten Spangentyp.- Leistungserbringer können somit frei zwischen den Spangentypen wählen – z. B. auch bei UI1-Fällen mehrteilige Spangen einsetzen.
- Mehrfachabrechnung pro Tag möglich:
Die Pauschale kann mehrfach am selben Tag abgerechnet werden, wenn verschiedene Leistungsschritte erbracht werden – etwa:- Vorbereitung des Nagels
- Aufsetzen und Aktivieren einer einteiligen unilateralen Spange (nach Ross-Fraser)
Auch bei einem Spangenverlust kann es im Ausnahmefall erforderlich sein, mehrere Versorgungen an einem Tag durchzuführen.
- Zusatzaufwand bei bestimmten Fällen:
Bei:- Kindern bis 14 Jahren
- Patientinnen und Patienten der Diagnosegruppe UI2
… ist ein Aufschlag abrechnungsfähig, wenn der Behandlungsaufwand über 30 Minuten hinausgeht.
15-Minuten-Aufschlag: Pro Termin bis zu zweimal abrechenbar.
- Gesundheitspartner-Portal der AOKVertrag nach § 125 SGB V
- Gesundheitspartner-Portal der AOKNagelspangenbehandlung