Fachportal für Leistungserbringer

Qualitätsdarstellungsvereinbarung ambulante Pflege (QDVA)

QDVA: Was Pflege- und Betreuungsdienste wissen müssen

Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste gelten seit dem 1. Juli 2026. Die Qualitätsprüfung richtet sich stärker auf die tatsächliche Versorgungsqualität, fachlich begründete Pflegeprozesse und eine neue Bewertungssystematik aus. Erstmals werden auch Spezialdienste der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) und der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (pHKP) gesondert geprüft.