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Neue Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie ab Juni 2026

Ab Juni 2026 gelten neue bundesweite Vorgaben für physiotherapeutische Weiterbildungen. Inhalte werden modernisiert, Zugangsvoraussetzungen erleichtert und digitale Lernformate ermöglicht. Gleichzeitig gibt es Anpassungen bei Fachlehrkräften und klare Übergangsregelungen mit Bestandsschutz für bestehende Qualifikationen.

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Eine Physiotherapeutin behandelt einen Patienten auf einer Physiotherapieliege.
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Zentrale Weiterbildungen umfassend überarbeitet

Nach rund 25 Jahren haben sich die Vertragspartner auf eine umfassende Überarbeitung zentraler Weiterbildungen in der Physiotherapie verständigt. Betroffen sind insbesondere KG-Gerät, Manuelle Therapie, Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) sowie die Qualifikation von Fachlehrkräften.

Was ändert sich konkret?

Zeitplan und Übergangsregelungen

Die neuen Regelungen treten zum 1. Juni 2026 in Kraft und sollen nach einer Übergangsphase spätestens zum 1. Juni 2027 verbindlich angewendet werden. Gleichzeitig gilt ein umfassender Bestandsschutz für bisherige Weiterbildungen und Abrechnungserlaubnisse. Für bereits begonnene Weiterbildungen nach altem Recht besteht eine Übergangsfrist bis längstens 31. Mai 2031. Auch bereits qualifizierte Fachlehrkräfte sowie ausgestellte Zertifikate behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.

Die überarbeitete Anlage 7 zum Vertrag nach § 125 SGB V definiert weiterhin verbindliche Standards für Weiterbildungen und Abrechnungsvoraussetzungen. Die bundeseinheitliche Prüfung und Listung der Weiterbildungsträger und -stätten sowie der Fachlehrkräfte erfolgt weiterhin im Auftrag der Vertragspartner gemäß § 125 Absatz 9 SGB V.

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