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Anerkannte Weiterbildungsträger und -stätten in der Physiotherapie

Für die Qualitätssicherung dürfen die besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie nur von entsprechend weitergebildeten Leistungserbringer durchgeführt und abgerechnet werden. Die Leistungserbringung ist daher erst möglich, nachdem der Behandler, die fest definierten besondere Qualifikation erworben hat.

Neue Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie ab Juni 2026

Zum 1. Juni 2026 treten neue bundesweite Vorgaben für physiotherapeutische Weiterbildungen in Kraft. Betroffen sind insbesondere KG-Gerät, Manuelle Therapie, KPE sowie die Qualifikation von Fachlehrkräften. Inhalte werden modernisiert, Zugangsvoraussetzungen erleichtert und digitale Lernformate teilweise ermöglicht. Zudem werden Anforderungen an Fachlehrkräfte reduziert und Prüfungen vereinheitlicht.

Die Regelungen werden spätestens ab 1. Juni 2027 verbindlich, bei gleichzeitigem Bestandsschutz für bestehende Qualifikationen. Laufende Weiterbildungen können noch bis 31. Mai 2031 nach altem Recht abgeschlossen werden.

Ausführlichere Hinweise und Details zu den Änderungen finden Sie in der News “Neue Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie ab Juni 2026

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