Zahnärztliche Befunde künftig im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert
Eltern können ab Januar 2026 die Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder direkt im Kinderuntersuchungsheft nachvollziehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Heft umfassend überarbeitet, um die Bedeutung der zahnmedizinischen Vorsorge weiter zu stärken.

Fortschritte in der zahnärztlichen Vorsorge
Bisher wurden die Befunde separat in den sogenannten Kinderzahnpässen festgehalten. Durch die Integration in das Kinderuntersuchungsheft sollen Eltern gezielt über die Untersuchungszeiträume und Inhalte der Vorsorge informiert werden. Künftig dokumentieren Zahnärztinnen und Zahnärzte die Befunde der Früherkennungsuntersuchungen direkt im U-Heft.
So sieht auch die Kinderarztpraxis auf einen Blick, wie es um die Zahngesundheit des Kindes bestellt ist, und der Arzt oder die Ärztin kann, wenn nötig, auch auf die notwendige zahnärztliche Früherkennung hinweisen.
Sechs Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen
Kinder haben zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr Anspruch auf insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Diese umfassen:
- die Untersuchung der Mundhöhle,
- die Einschätzung des individuellen Kariesrisikos,
- Beratungen zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke sowie zu richtiger Mundhygiene sowie
- Empfehlungen zur Verwendung von fluoridhaltiger Zahnpasta.
Die Regelungen dazu sind in der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten festgelegt. Ziel ist es, dass mehr Kinder zum Schuleintritt ein naturgesundes Gebiss haben. Karies kann bereits bei Milchzähnen dazu führen, dass Zähne unter Narkose behandelt oder gezogen werden müssen.
Neue Dokumentationsmöglichkeiten für Eltern
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in einem eigenen Abschnitt des Kinderuntersuchungshefts dokumentiert. Zusätzlich erhalten Eltern Hinweise, die auf die Bedeutung der zahnärztlichen Vorsorge aufmerksam machen. Auf der Umschlagseite des Hefts werden alle Zeitfenster der Früherkennungen übersichtlich dargestellt. Zudem soll das U-Heft im Laufe des kommenden Jahres digitalisiert und Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) werden. Dies soll den Wissenstransfer zwischen Facharztpraxen weiter stärken.
Für bereits im Umlauf befindliche Kinderuntersuchungshefte stellt der G-BA ab Anfang 2026 Dokumentationsbögen und Aufkleber bereit. Diese können von Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenhäusern und Hebammenverbänden bestellt werden, sobald der G-BA dazu informiert.
Ziel: Weiter sinkende Kariesraten
Die Maßnahme soll nach Angaben des G-BA an den bisherigen Erfolg der zahnmedizinischen Vorsorge anknüpfen: Die Kariesraten bei Kindern in Deutschland sinken seit Jahren kontinuierlich. Durch die Überarbeitung des Kinderuntersuchungshefts soll diese Entwicklung gefördert und der Zugang zu wichtigen Informationen erleichtert werden.
Geregelt sind die Details in der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Diese Richtlinie hat der G-BA mit seinem Beschluss ebenso angepasst wie die Kinder-Richtlinie, die die Inhalte zum Kinderuntersuchungsheft definiert. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Weiterführende Informationen
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)Kinderuntersuchungsheft enthält künftig auch Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennung
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)Prophylaxe und Früherkennung von Zahnerkrankungen