Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste ab Juli 2026
Ab Juli 2026 gelten neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste. Einen Überblick und Hinweise dazu, was sich für Pflegequalität und Abrechnung ändert, finden Sie nachfolgend.

Grundlage für Qualitätsprüfung und Abrechnung
Der Medizinische Dienst Bund hat neue Richtlinien für die Qualitätsprüfung in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht. Ab dem 1. Juli 2026 gelten die „Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a“ (QPR ambulante Pflege Teil 1a) und ersetzen die bisherigen Vorgaben. Diese Richtlinien bilden künftig die Grundlage für die Prüfung der Qualität der allgemeinen ambulanten Pflege, der außerklinischen Intensivpflege (AKI) und der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden. Außerdem regeln sie, wie die Abrechnungen der ambulanten Pflegedienste mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen überprüft werden.
Was ist neu was ändert sich?
Die Richtlinien umfassen die allgemeine ambulante Pflege, außerklinische Intensivpflege und psychiatrische häusliche Krankenpflege.
Ebenfalls geregelt ist die Prüfung der Abrechnungen dieser Pflegedienste mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Ein separater Teil (Teil 1b) befasst sich mit ambulanten Betreuungsdiensten.
- Weg von vielen Strukturkriterien, hin zur Qualität. Die Strukturkriterien sind weniger prüfrelevant.
- Neu ist: Die Pflegedienste sollen prüfen, ob sie eine drohende Überforderung von pflegenden Angehörigen erkennen und ansprechen, um die Pflegesituation stabil zu halten. Dies soll dazu beitragen, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.
- Weniger kleinschrittige Einzelkriterien, stattdessen zusammenfassende Qualitätsaspekte, bewertet durch Leitfragen.
- Beratungsorientierter Prüfansatz wird gestärkt:
- Das Fachgespräch mit Mitarbeitenden bekommt mehr Gewicht. Der Austausch über Verbesserungspotential wird explizit Teil der Prüfung.
- Themen wie Zusammenarbeit mit pflegenden Angehörigen, Umgang mit Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung sind jetzt ausdrücklich als Qualitätsaspekte, die mindestens beraten werden.
- Für jeden Qualitätsaspekt wird eine Bewertung in vier Kategorien vorgenommen:
- A: Keine Auffälligkeiten oder Defizite
- B: Auffälligkeiten ohne erwartete Risiken oder negative Folgen
- C: Defizit mit Risiko negativer Folgen
- D: Defizit mit eingetretenen negativen Folgen
Die vier Kategorien für die Bewertung der individuellen Versorgung (A, B, C, D) werden in der Qualitätsdarstellung nach dem folgenden Stufenschema zusammengeführt und visualisiert:
■■■■ 1. Keine oder geringe Qualitätsdefizite
■■■□ 2. Moderate Qualitätsdefizite
■■□□ 3. Erhebliche Qualitätsdefizite
■□□□ 4. Schwerwiegende Qualitätsdefizite
Weiterführende Informationen
- Medizinische Dienst BundZur Presseinfo für die neuen Richtlinien
- Gesundheitspartner-Portal der AOKAktuelle Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)