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Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste ab Juli 2026

Ab Juli 2026 gelten neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste. Einen Überblick und Hinweise dazu, was sich für Pflegequalität und Abrechnung ändert, finden Sie nachfolgend.

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Grundlage für Qualitätsprüfung und Abrechnung

Der Medizinische Dienst Bund hat neue Richtlinien für die Qualitätsprüfung in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht. Ab dem 1. Juli 2026 gelten die „Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a“ (QPR ambulante Pflege Teil 1a) und ersetzen die bisherigen Vorgaben. Diese Richtlinien bilden künftig die Grundlage für die Prüfung der Qualität der allgemeinen ambulanten Pflege, der außerklinischen Intensivpflege (AKI) und der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden. Außerdem regeln sie, wie die Abrechnungen der ambulanten Pflegedienste mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen überprüft werden.

Was ist neu was ändert sich?

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