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Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)

Pflegeeinrichtungen müssen verpflichtend intern Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohner erheben, die sogenannten Qualitätsindikatoren. Diese Daten übermittelt die Einrichtung an eine Datenauswertungsstelle. Das regeln die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR).

Mindestanforderungen für Prüfungen in Pflegeeinrichtungen

Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) regeln die Mindestanforderungen für die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität. Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) erstellt und beschließt diese Richtlinien. Die rechtliche Grundlage und den Rahmen für die QPR bilden die Maßstäbe und Grundsätze (MuG). 

Der MD Bund und der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung überprüfen regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr, ob die zugelassenen Pflegeeinrichtungen die gesetzlichen und vertraglichen Qualitätsanforderungen erfüllen. Das können Regelprüfungen, Anlassprüfungen oder Wiederholungsprüfungen sein. Für Einrichtungen mit einem hohen Qualitätsniveau kann der Prüfrhythmus um höchstens zwei Jahre verlängert werden. 

  • Die Regelprüfung umfasst die Bewertung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Sie beinhaltet im ambulanten Bereich auch die Abrechnung der genannten Leistungen.
  • Bei der Anlassprüfung liegt der Schwerpunkt auf der Ergebnisqualität.
  • Und bei der Wiederholungsprüfung wird nachgeprüft, ob der ambulante Pflegedienst oder die stationäre Pflegeeinrichtung die zuvor festgestellten Qualitätsmängel beseitigt hat.

Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste und Ambulante Betreuungsdienste

Seit dem 1. Januar 2021 sind die QPR im ambulanten Bereich in Teil 1a (ambulante Pflegedienste) und Teil 1b (ambulante Betreuungsdienste) gegliedert.

Ab dem 1. Juli 2026 gelten die angepassten:

  • Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a – Ambulante Pflegedienste (QPR ambulante Pflege Teil 1a) sowie
  • Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1b – Ambulante Betreuungsdienste (QPR ambulante Pflege Teil 1b).

Hintergrund der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien ist das zweite Pflegestärkungsgesetz, mit dem die Qualitätssicherung im Rahmen der Pflegeversicherung grundlegend neu ausgerichtet wurde.

QPR vollstationär

QPR-HKP und AKI

PruP-RiLi: Unangemeldete Prüfungen und Prüfrhythmus

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