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Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)

Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) setzen Maßstäbe für Transparenz und Versorgungssicherheit im ambulanten als auch im stationären Bereich. Für ambulante Pflegedienste und Betreuungsdienste gelten seit 1. Juli 2026 neue Vorgaben mit stärkerem Fokus auf Ergebnisqualität und Transparenz.

Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste

Mindestanforderungen für Prüfungen in Pflegeeinrichtungen

Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) regeln die Mindestanforderungen für die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität. Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) erstellt und beschließt diese Richtlinien. Die rechtliche Grundlage und den Rahmen für die QPR bilden die Maßstäbe und Grundsätze (MuG). 

Der MD Bund und der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung überprüfen regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr, ob die zugelassenen Pflegeeinrichtungen die gesetzlichen und vertraglichen Qualitätsanforderungen erfüllen. Das können Regelprüfungen, Anlassprüfungen oder Wiederholungsprüfungen sein. Für Einrichtungen mit einem hohen Qualitätsniveau kann der Prüfrhythmus um höchstens zwei Jahre verlängert werden. 

  • Die Regelprüfung umfasst die Bewertung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Sie beinhaltet im ambulanten Bereich auch die Abrechnung der genannten Leistungen.
  • Bei der Anlassprüfung liegt der Schwerpunkt auf der Ergebnisqualität.
  • Und bei der Wiederholungsprüfung wird nachgeprüft, ob der ambulante Pflegedienst oder die stationäre Pflegeeinrichtung die zuvor festgestellten Qualitätsmängel beseitigt hat.

MD Bund: Einheitliche Standards durch Richtlinien

Was gilt ab Juli 2026? Neue QPR für ambulante Pflegedienste und Betreuungsdienste

Ab dem 1. Juli 2026 gelten in Deutschland bundesweit neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für ambulante Pflegedienste (Teil 1a) und ambulante Betreuungsdienste (Teil 1b). 

  • Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a – Ambulante Pflegedienste (QPR ambulante Pflege Teil 1a) sowie
  • Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1b – Ambulante Betreuungsdienste (QPR ambulante Pflege Teil 1b).

Sie ersetzen die bisherigen Vorgaben und richten die Maßstäbe und Prüfkriterien für die Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege einheitlich neu aus. Damit sollen die Pflegequalität in ambulanten Diensten transparenter werden und die Qualitätsanforderungen in der Pflegeversicherung bundesweit besser vergleichbar sein.

QPR vollstationär

QPR-HKP und AKI

PruP-RiLi: Unangemeldete Prüfungen und Prüfrhythmus

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