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Seit dem 1. Januar 2026 drohen Arztpraxen und Psychotherapiepraxen finanzielle Sanktionen, wenn sie die elektronische Patientenakte (ePA) nicht nutzen. Die Regelung betrifft sowohl Vertragsarztpraxen als auch Krankenhäuser, für die jedoch abweichende Fristen gelten.

Das Bild zeigt eine Ärztin, die eine Nachricht am Computer verfasst.

Seit dem 1. Januar 2026 werden neben den neun ärztlichen auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr im sogenannten Gelben Heft dokumentiert.

Zahnärztin schaut in den Mund eines lächelnden Jungen

Nach Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben die Länder zuletzt zwar mehr Geld in ihre Krankenhäuser gesteckt als zuvor, aber – gemessen am Investitionsbedarf – noch immer zu wenig.

Foto: Baustelle Krankenhaus

Mit den Allgemeinen Methoden 8.0 tritt auch die neue IQWiG-Methodik zur Festlegung von Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen in Krankenhäusern in Kraft.

Foto: Patientenvisite

Die Voraussetzungen einer sogenannten hypothetischen Einwilligung nach Aufklärungsfehlern sind laut BGH sehr eng auszulegen.

Foto: Goldstatue als Symbol für Rechtsprechung

Zum 1. Januar 2026 treten zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft, weitere folgen im Laufe des Jahres. Der Beitrag gibt einen Überblick über zentrale Neuregelungen, die für Leistungserbringende relevant sind.

Zu sehen ist die Jahreszahl 2026. Die Null wird durch das Bruststück eines Stethoskops dargestellt.

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im vierten Quartal des Jahres 2025 insgesamt 22 Abschlussberichte von beendeten Förderprojekten angenommen. Diese Berichte enthalten Ergebnisse zu Projekten, die potenziell die Gesundheitsversorgung verbessern.

Zwei junge Personen diskutieren an einer Glaswand über Workflows diskutiert oder Arbeitsprojektprozesse: Symbolbild für Innovation und agiles Arbeiten

Deutschland setzt zentrale Maßnahmen zur Krankheitsvermeidung kaum um und liegt im europäischen Vergleich deutlich zurück – mit spürbaren Folgen für die Versorgung.

Das Bild zeigt eine übergewichtige Person, die in einer Hand eine Fernbedienung und in der anderen ein Bierglas hält.

Ute Mons, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), erklärt, wie Ärztinnen und Ärzte gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen ansprechen können und welche politischen Rahmenbedingungen entscheidend sind, um mehr Menschen zu erreichen.

Das Bild zeigt das Gesicht eines Mannes mittleren Alters, der eine Zigarette raucht.

Die Dezember-Ausgabe des Newsletters ist erschienen.

Die externe einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung zeigt im Jahr 2025 etwa gleichbleibende Leistungen.

Foto: Teambesprechung im Krankenhaus

Die AOK hat ihren Pflegenavigator erweitert: Jetzt zeigt er auch die Beratungsstellen nach § 37 Abs. 3 SGB XI an.

Weibliche Pflegekraft hilf älteren Mann beim Ausfüllen von Dokumenten

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Grundlage ist das Digitalgesetz - mit dem § 347 SGB V entsprechend angepasst worden ist. Wer die ePA nicht nutzt, riskiert ab 2026 Sanktionen.

Hausärztin am Computer (Symbolbild)

Ab Juli 2026 gelten neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste. Einen Überblick und Hinweise dazu, was sich für Pflegequalität und Abrechnung ändert, finden Sie nachfolgend.

Eltern können ab Januar 2026 die Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder direkt im Kinderuntersuchungsheft nachvollziehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Heft umfassend überarbeitet, um die Bedeutung der zahnmedizinischen Vorsorge weiter zu stärken.

Patientin lächelt Zahnarzt an