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MD Bund aktualisiert Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen

Der Medizinische Dienst Bund hat die Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen aktualisiert. Die neuen Vorgaben gelten seit dem 1. Juni 2026 und regeln Prüfungen auch in Krisensituationen. Ergänzend steht ein FAQ zur praktischen Umsetzung der neuen Regelungen bereit.

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Älterer Mann mit Rollator gestützt von einem Altenpfleger
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Aktualisierte Regelungen für Qualitätsprüfungen

Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) hat die Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI aktualisiert. Hintergrund ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), das eine Überarbeitung der bislang aus der Coronapandemie stammenden Vorgaben bis zum 1. Juni 2026 vorsah.

Qualitätsprüfungen auch in Krisensituationen

Die neuen Regelungen legen fest, unter welchen Voraussetzungen Regel-, Wiederholungs- und weitere Qualitätsprüfungen auch in längerfristigen Krisensituationen von nationaler oder regionaler Tragweite durchgeführt werden können. Dabei geht es nicht nur um Pandemien, sondern beispielsweise auch um Naturkatastrophen, Cyberangriffe, Industrieunfälle oder andere außergewöhnliche Schadenslagen.

Schutz und Qualitätssicherung im Fokus

Maßgeblich für die Durchführbarkeit von Regel- und Wiederholungsprüfungen sind insbesondere die Auswirkungen eines Krisenereignisses auf die pflegerische Versorgung. Ziel der Regelungen ist es, den Schutz von Pflegebedürftigen, Mitarbeitenden und Prüfteams sicherzustellen und gleichzeitig die Qualitätssicherung aufrechtzuerhalten.

Verbindliche Vorgaben seit Juni 2026

FAQ: Neue Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen