Zuschläge für 128 ländliche Krankenhäuser
Gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben die Liste der zuschlagsberechtigten Kliniken vereinbart.

79 Millionen Euro Zuschuss für 2027
Auch 2027 erhalten bedarfsnotwendige Kliniken zusätzliche Mittel zur Sicherung der stationären Versorgung im ländlichen Raum. Insgesamt werden im kommenden Jahr 79,25 Millionen Euro aus Mitteln der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (GKV und PKV) verteilt. Von den Pauschalen profitieren insgesamt 128 Häuser. Der Zuschlag wird bereits zum achten Mal gezahlt.
Förderung hängt von Fachabteilungen ab
Die Förderung je Standort beträgt mindestens 500.000 Euro und steigt mit der Anzahl weiterer, für die Basisversorgung erforderlicher Fachabteilungen. Krankenhäuser mit ein oder zwei dieser Abteilungen erhalten den Mindestbetrag, für jede weitere kommen 250.000 Euro hinzu. Die Zuschläge liegen damit zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro. Im kommenden Jahr erhalten 88 Häuser den Mindestbetrag von 500.000 Euro, 19 Kliniken bekommen 750.000 Euro und 21 Krankenhäuser jeweils 1.000.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung sind die Fachabteilungen für Innere Medizin und Chirurgie sowie Geburtshilfe und (beziehungsweise oder) Kinder- und Jugendmedizin.
Auch nicht-defizitäre Häuser werden gefördert
Die Liste wird jährlich von GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft auf Basis von Kriterien vereinbart, der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen festgelegt hat. Demnach können auch wirtschaftlich stabile Kliniken berücksichtigt werden. Die aktuelle Auswahl der Standorte ist auf der Website des GKV-Spitzenverbands abrufbar.