Ergotherapie: Schiedsstelle beschließt Anpassung der Vergütung um 4,11 Prozent
Die Vergütung für ergotherapeutische Leistungen ist zum 1. Juli 2026 um 4,11 Prozent gestiegen. Grundlage ist ein Beschluss der Schiedsstelle. Gleichzeitig wurden Anträge zur Fortführung der TML-Pauschale und zur gesonderten Vergütung von Hausbesuchen in Pflegeeinrichtungen abgelehnt. Alle wichtigen Änderungen für Ergotherapiepraxen im Überblick.

Vergütungssätze in der Ergotherapie steigen
Die Schiedsstelle hat am 25. Juni 2026 die Anpassung der Vergütungsvereinbarungen nach § 125 Abs. 1 und § 125a SGB V beschlossen. Seit dem 1. Juli 2026 gelten für ergotherapeutische Leistungen bundesweit um 4,11 Prozent erhöhte Vergütungssätze.
Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick
- Lineare Erhöhung der Vergütungssätze um 4,11 Prozent seit dem 1. Juli 2026.
- Laufzeit der Vergütungsvereinbarung: 1. Juli 2026 bis 31. März 2027.
- Keine Ausgleichszahlungen für den zurückliegenden Zeitraum.
- Keine Verlängerung der TML-Pauschale: Der Antrag auf Fortführung der Pauschale zur Finanzierung telemedizinischer Leistungen (TML) über den 31. Dezember 2025 hinaus wurde nicht berücksichtigt.
- Keine zusätzliche Vergütung für Hausbesuche in Pflegeeinrichtungen: Auch der Antrag auf Einführung einer gesonderten Vergütungsregelung für Hausbesuche in Kurzzeitpflege, Tagespflege und vergleichbaren Einrichtungen wurde abgelehnt.
Abrechnung der neuen Vergütung ab August
Die seit dem 1. Juli 2026 geltenden Vergütungssätze können frühestens ab dem 1. August 2026 abgerechnet werden.
Anpassung der Vergütungsvereinbarungen folgt
Die Vergütungsvereinbarungen nach § 125 Abs. 1 und § 125a SGB V werden entsprechend der Schiedsstellenentscheidung angepasst und veröffentlicht. Eine gesonderte Information hierzu soll in Kürze erfolgen.
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