AKI: G-BA regelt Voraussetzungen für Videosprechstunde
Künftig können auch Leistungen der außerklinischen Intensivpflege (AKI) im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Das gilt allerdings nur für Folgeverordnungen und mit Einschränkungen. Die Richtlinienänderung jetzt am 1. April 2026 in Kraft getreten.

Folgeverordnung per Videosprechstunde bei AKI möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass außerklinische Intensivpflege (AKI) künftig auch per Videosprechstunde verordnet werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wichtige Voraussetzungen für eine Verordnung der AKI per Videosprechstunde:
Eine erstmalige ärztliche Verordnung kann nicht per Videosprechstunde erfolgen. Die verordnungsrelevante Diagnose, funktionelle Einschränkungen und der Bedarf an Pflegefachpersonen müssen zuvor im Rahmen einer unmittelbaren körperlichen Untersuchung festgestellt worden sein.
Bei jeder Folgeverordnung per Videosprechstunde ist zu prüfen, ob die Erkrankung eine sichere Beurteilung der Voraussetzungen zulässt. Ist dies nicht der Fall, ist eine persönliche Untersuchung erforderlich.
Innerhalb der letzten zwölf Monate muss mindestens einmal eine persönliche ärztliche Konsultation stattgefunden haben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass relevante medizinische Befunde nicht ausschließlich digital beurteilt werden.
Ein Anspruch auf eine Verordnung per Videosprechstunde besteht nicht. Sie ist eine Option für Ärztinnen und Ärzte, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Regelung betrifft schwerstkranke Patientinnen und Patienten mit einem hohen Bedarf an intensivpflegerischer Versorgung außerhalb des Krankenhauses. Die Entscheidung soll sicherstellen, dass der Einsatz von Videosprechstunden qualitätsgesichert und bedarfsgerecht erfolgt.
Voraussichtlich ab Oktober 2026 Inanspruchnahme möglich
Die Richtlinienänderung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss von Ärzten und Krankenkassen prüft nun, ob die ärztliche Vergütung angepasst werden muss. Für diese Prüfung hat das Gremium maximal sechs Monate Zeit.
- Gemeinsame BundesausschussPressemitteilung zur Videosprechstunde bei der AKI
- Gesundheitspartner-Portal der AOKWeiterführende Information rund um die AKI