Neue G-BA-Notfallstufen können in Kraft treten
Krankenhäuser, die keiner Notfallstufe zugeordnet sind, müssen künftig Abschläge hinnehmen.

BMG hat keine weiteren Einwände
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird die überarbeitete Notfallstufenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht beanstanden. Demnach können die vom G-BA beschlossenen Regelungen aus dem November 2025 in Kraft treten, sowie sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind. Damit ist auch die Rechtsgrundlage wieder hergestellt, nach der Krankenhäuser, die keiner Notfallstufe zugeordnet sind, pauschale Abschläge in Höhe von 60 Euro je vollstationärem Fall hinnehmen müssen.
Der Ausschuss hatte seine 2018 beschlossenen Notfallstufen nachgeschärft, nachdem das Bundessozialgericht die Regelungen teilweise für unwirksam erklärt hatte. Der neue Beschluss hatte jedoch das BMG auf den Plan gerufen: Das Ministerium, das die Rechtsaufsicht innehat, übermittelte dem G-BA eine Liste mit Nachfragen zu verschiedenen Aspekten der Richtlinie. Die Antwort des G-BA, die Anfang Juni an das Ministerium ging, hat nun offenbar für Klärung gesorgt.
Nicht-Teilnahme ist nun hinreichend definiert
Mit dem Beschluss von Ende 2025 hatte der G-BA infolge eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem April 2025 die Kategorie "Nicht-Teilnahme an der Notfallversorgung" eingeführt und definiert. Dieser neuen Stufe werden künftig Kliniken zugeordnet, die zum Beispiel die Mindestvorgaben beim ärztlichen Personal nicht erfüllen oder geforderte Fachabteilungen nicht vorhalten.
Grundsätzlich müssen Krankenhäuser, die Notfälle versorgen wollen, einer Notfallstufe zugeordnet werden. Nach Angaben des Ärzteblatts sind anhand von Strukturvorgaben etwa 550 Krankenhäuser der Basis-Notfallstufe für Erwachsene sowie 104 Standorte für die Versorgung von Kindern zugeordnet. Zur erweiterten Notfallstufe zählen demnach 271 Standorte für Erwachsene und 135 für die Versorgung von Kindern. Die umfassende Notfallstufe wird an 175 Standorten für die Versorgung von Erwachsenen und an 57 Standorten für Kinder angeboten.
- Regelungen des Gemeinsamen Bundeausschusses (G-BA)Gestuftes System der Notfallversorgung