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Neue G-BA-Notfallstufen können in Kraft treten

Krankenhäuser, die keiner Notfallstufe zugeordnet sind, müssen künftig Abschläge hinnehmen.

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Foto: Klinikteam schiebt einen Notfallpatienten durch den Krankenhausflur
iStock.com/Butsaya

BMG hat keine weiteren Einwände

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird die überarbeitete Notfallstufenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht beanstanden. Demnach können die vom G-BA beschlossenen Regelungen aus dem November 2025 in Kraft treten, sowie sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind. Damit ist auch die Rechtsgrundlage wieder hergestellt, nach der Krankenhäuser, die keiner Notfallstufe zugeordnet sind, pauschale Abschläge in Höhe von 60 Euro je vollstationärem Fall hinnehmen müssen.

Der Ausschuss hatte seine 2018 beschlossenen Notfallstufen nachgeschärft, nachdem das Bundessozialgericht die Regelungen teilweise für unwirksam erklärt hatte. Der neue Beschluss hatte jedoch das BMG auf den Plan gerufen: Das Ministerium, das die Rechtsaufsicht innehat, übermittelte dem G-BA eine Liste mit Nachfragen zu verschiedenen Aspekten der Richtlinie. Die Antwort des G-BA, die Anfang Juni an das Ministerium ging, hat nun offenbar für Klärung gesorgt. 

Nicht-Teilnahme ist nun hinreichend definiert