04.01.2023 Aktuelle Maßstäbe und Grundsätze für die ambulante und vollstationäre Pflege
News PflegeDie aktuellen Maßstäbe und Grundsätze für die ambulante und vollstationäre Pflege sind Anfang des Jahres 2023 in Kraft getreten. Jeweils wurde ein Kapitel zu Maßnahmen in Krisensituationen aufgenommen.

Ambulante Pflege
Am 1. Januar 2023 sind Änderungen der „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege“ in Kraft getreten. Die Änderungen hat der Qualitätsausschuss Pflege bereits im November 2022 beschlossen.
Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Neues Kapitel zu elektronischer Pflegedokumentation (Kapitel 3.2.1.2)
- Neues Kapitel zu Maßnahmen in Krisensituationen (Kapitel 6)
Weitere Bestandteile der Maßstäbe und Grundsätze für die ambulanten Pflege werden derzeit aktualisiert und eine Veröffentlichung ist für Mai 2023 geplant.
Vollstationäre Pflege
Auch die aktualisierten „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege“ sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Neben redaktionellen Anpassungen wurde auch bei den Maßstäben und Grundsätze in der vollstationären Pflege das Kapitel „Maßnahmen in Krisensituationen“ (Kapitel 7) neu mit aufgenommen.
Was sind die gemeinsamen Maßstäbe und Grundsätze?
Um eine qualifizierte Pflege und soziale Betreuung von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen, vereinbaren die Selbstverwaltungspartner gemeinsame Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität und Qualitätssicherung sowie die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (MuG) (§ 113 SGB XI). Die Maßstäbe und Grundsätze sind für alle Pflegekassen und zugelassenen Leistungserbringer unmittelbar verbindlich.
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