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Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen: Grundstein für neue Versorgungsform gelegt

Die GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf die Vergütung für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) geeinigt.

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Foto: LÄndliche Klinik
iStcokoto/greclaurentiu

Pauschalen für Betten und Belegungstage

Die GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf die Vergütung für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) geeinigt. Das haben die Verhandlungspartner mitgeteilt. Die Finanzierung dieser Einrichtungen setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Den Kern des Budgets bildet eine jährliche Strukturpauschale pro Bett, ergänzt um eine Sachkostenpauschale für stationäre Behandlungen je Belegungstag. Die Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gilt zunächst für drei Jahre. Zusammen mit dem Leistungskatalog für diese Einrichtungen, der bereits im März 2026 vereinbart wurde, liegen nun alle Vorrausetzungen für diese neue Versorgungsform vor.

Planbare Finanzierung für kleine stationäre Einrichtungen

Die Vereinbarung gilt für stationäre Einrichtungen, die im Rahmen der Landeskrankenhausplanung als süV ausgewiesen wurden. süV bieten eine internistische und geriatrische Grundversorgung an. Sie erhalten eine bundesweit einheitliche Strukturpauschale von 182.734 Euro pro Jahr für jedes finanzierungsrelevante Bett. süV sind auf eine maximale Größe von 50 Planbetten begrenzt. Die Pauschale deckt personelle und sonstige leistungsunabhängige Kosten einschließlich der Pflegepersonalkosten ab. Für jeden vollstationären Fall können die Häuser außerdem 95 Euro je Belegungstag abrechnen. Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes können die Einrichtungen somit Erlöse von bis zu 10,9 Millionen Euro erwirtschaften. 

Anpassung der Pauschalen über den Veränderungswert