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Angepasste Rahmenempfehlungen für die medizinische Rehabilitation in Kraft

Für die ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation gelten seit dem 1. Juli 2026 angepasste indikationsspezifische Rahmenempfehlungen zur muskuloskeletalen und kardiologischen Rehabilitation. Die Fachpublikationen sind ab sofort auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) verfügbar.

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Seniorin sitzt auf einem Gymnastikball, hält einen Ball in beiden Händen und wird von einer Fachkraft gestützt
iStock.com/KatarzynaBialasiewicz

Rahmenempfehlungen zur muskuloskeletalen und kardiologischen Rehabilitation

Zum 1. Juli 2026 sind die indikationsspezifischen Teile 1 und 2 der Rahmenempfehlungen für die muskuloskeletale und kardiologische Rehabilitation in Kraft getreten. Die aktualisierte Fachpublikationen ergänzen den bereits geltenden Allgemeinen Teil der Rahmenempfehlungen zur ambulanten und stationären medizinischen Rehabilitation und stehen auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zum Download bereit. Eine Druckfassung soll zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen.

Verbindlicher Orientierungsrahmen für die Rehabilitation

Die Rahmenempfehlungen schaffen einen einheitlichen Orientierungs-, Qualitäts- und Umsetzungsrahmen für die ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation. Sie konkretisieren die im Allgemeinen Teil festgelegten trägerübergreifenden Anforderungen und beschreiben die Besonderheiten der muskuloskeletalen sowie der kardiologischen Rehabilitation.

Ziel ist es, die Qualität rehabilitativer Leistungen weiterzuentwickeln, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu stärken und die Versorgung stärker am individuellen Bedarf der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden auszurichten.

Bedeutung für Rehabilitationseinrichtungen

Für Leistungserbringer bieten die Rahmenempfehlungen einen einheitlichen Orientierungsrahmen zur Umsetzung von Qualitätsstandards und zur interprofessionellen Zusammenarbeit. Gleichzeitig schaffen sie für Rehabilitationsträger transparente Kriterien zur Steuerung und Bewertung der ambulanten und stationären medizinischen Rehabilitation und fördern eine trägerübergreifend einheitliche Versorgung.

Allgemeiner Teil bleibt Grundlage

Weitere Informationen zu den Rahmenempfehlungen