Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Die Qualitätsprüfung in der ambulanten Pflege richtet sich künftig stärker auf die tatsächliche Versorgungsqualität, fachlich begründete Pflegeprozesse und eine neue Bewertungssystematik aus. Erstmals werden auch Spezialdienste der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) und psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (pHKP) gesondert geprüft.