Der Orientierungswert für Krankenhäuser beträgt 3,55 Prozent
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Kennziffer zur Kostenentwicklung in Krankenhäusern.

Neuer Verhandlungsrahmen für Klinikpreise
Der Orientierungswert für Krankenhäuser des Jahres 2026 beträgt 3,55 Prozent. Das hat das Statistische Bundesamt (Destatis) mitgeteilt. Der Wert bemisst die durchschnittliche Veränderung der Krankenhauskosten, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Grundlage der Berechnung ist die Kostenentwicklung im Zeitraum des 2. Halbjahres 2025 und des 1. Halbjahres 2026 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 4,82 Prozent, der für Sachkosten bei 1,48 Prozent. Der Orientierungswert ist eine wichtige Kennzahl für die Budgetverhandlungen im Kliniksektor. Grundlage der Berechnung ist das Krankenhausentgeltgesetz.
Die Grundlohnrate wird wichtiger
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Orientierungswertes indes relativiert: Die Kosten der Krankenhäuser waren bisher häufig die maßgebliche Obergrenze für die Entwicklung der Landesbasisfallwerte, obwohl die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen langsamer stiegen. Bereits für das laufende Jahr war die sogenannte “Meistbegünstigungsklausel” deshalb ausgesetzt. Künftig werden die Vergütungsanstiege mit der Grundlohnrate begrenzt, die die Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je GKV-Mitglied beziffert.
Berechnungsgrundlage ändert sich ab 2026
Eine weitere Neuerung betrifft den Teilorientierungswert für Personalkosten. Er berücksichtigt ab 2026 die Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals in allgemeinen Krankenhäusern, die seit 2022 von der Berechnung ausgenommen waren. Die Anpassung geht auf die Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) vom 24. Juli 2026 zurück. Lässt man die Veränderungen der Verdienste des klinischen Pflegepersonals außer Acht, liegt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten 2026 bei 3,03 Prozent. Die Daten beruhen auf der die seit Januar 2022 methodisch neu konzipierten monatlichen Verdiensterhebung (VE).
- Landesbasisfallwerte als RechengrößeGrundlohnrate und Orientierungswert