Fachportal für Leistungserbringer

Der Orientierungswert für Krankenhäuser beträgt 3,55 Prozent

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Kennziffer zur Kostenentwicklung in Krankenhäusern.

Startseite
Hand zeigt mit einem Stift auf ein digitales Chart
iStock.com/Chainarong-Prasertthai

Neuer Verhandlungsrahmen für Klinikpreise

Der Orientierungswert für Krankenhäuser des Jahres 2026 beträgt 3,55 Prozent. Das hat das Statistische Bundesamt (Destatis) mitgeteilt. Der Wert bemisst die durchschnittliche Veränderung der Krankenhauskosten, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Grundlage der Berechnung ist die Kostenentwicklung im Zeitraum des 2. Halbjahres 2025 und des 1. Halbjahres 2026 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 4,82 Prozent, der für Sachkosten bei 1,48 Prozent. Der Orientierungswert ist eine wichtige Kennzahl für die Budgetverhandlungen im Kliniksektor. Grundlage der Berechnung ist das Krankenhausentgeltgesetz.

Die Grundlohnrate wird wichtiger

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Orientierungswertes indes relativiert: Die Kosten der Krankenhäuser waren bisher häufig die maßgebliche Obergrenze für die Entwicklung der Landesbasisfallwerte, obwohl die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen langsamer stiegen. Bereits für das laufende Jahr war die sogenannte “Meistbegünstigungsklausel” deshalb ausgesetzt. Künftig werden die Vergütungsanstiege mit der Grundlohnrate begrenzt, die die Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je GKV-Mitglied beziffert.

Berechnungsgrundlage ändert sich ab 2026