25.01.2021 Regelungen für den Heilmittelbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie
News HeilmittelSeit 1. Januar 2021 gibt es neue „Regelungen für den Heilmittelbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie“. Die Übersicht wurde erneut aktualisiert.

Regelungen greifen die Empfehlungen aus 2020 auf
Die aktuellen „Regelungen für den Heilmittelbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie“ gelten ab dem 1. Januar 2021. Diese greifen inhaltlich „die Empfehlungen für bürokratische Entlastungen im Heilmittelbereich aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der Heilmittel-Richtlinien“ auf und entwickeln diese fort. Dabei hat sich die Struktur der Darstellung geändert.
Neue Übersicht veröffentlicht
Einige Regelungen aus den Empfehlungen des Jahrs 2020 hat der Gemeinsame Bundesauschuss in die Heilmittel-Richtlinie Vertragsärzte sowie die Heilmittel-Richtlinie Vertragszahnärzte aufgenommen. Außerdem wird auf die Sonderregelung in den Heilmittel-Richtlinien im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie verwiesen. Die Sonderregelung sieht unter anderem vor, dass Behandlungen als Videotherapien für bestimmte Heilmittel aufgrund der Pandemielage derzeit bis zum 31. März 2021 möglich sind.
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