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Ergotherapie: Vertrag nach § 125 SGB V weiterentwickelt

Der Vertrag zur Ergotherapie nach § 125 SGB V wurde weiterentwickelt. Die Änderungen betreffen Dokumentation und Behandlungsunterbrechungen in der Ergotherapie. Auch Regelungen zu Zuzahlung, Parallelbehandlungen und Fortbildungen wurden angepasst. Der aktuelle Fragen-Antworten-Katalog steht zum Herunterladen bereit.

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Änderungen bei der Dokumentation

Die Anpassungen betreffen insbesondere die Dokumentation im Praxisalltag. So sind bei der Leistungsbestätigung durch Patientinnen und Patienten künftig auch Abkürzungen zulässig. So gilt das Kürzel „U“ (Urlaub) künftig als begründeter Ausnahmefall für eine Behandlungsunterbrechung von mehr als 14 Kalendertagen und ergänzt damit das Kürzel „F“ (Ferien).

Neuerungen beim Zuzahlungseinzug und Verordnungen

Weitere Änderungen betreffen den Zuzahlungseinzug, der künftig auch in Textform erfolgen kann. Zudem wurden die Voraussetzungen für Parallelbehandlungen vereinfacht und präzisiert.

Die Regelungen zur Prüfung der Verordnung durch die Leistungserbringenden wurden in Bezug auf das ergänzende Heilmittel „Thermische Anwendung“ aktualisiert.

Neue Regelungen zur Fortbildung

Auch im Bereich Fortbildung gibt es Neuerungen: Neben klassischen Formaten können künftig auch qualifizierte Beiträge in Fachmedien sowie digitale Lernangebote mit Lernerfolgskontrolle angerechnet werden.

Anpassungen im Fragen-Antworten-Katalog

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