Prüfzeitraum
Das Thema wird für Verordnungszeiträume ab Q2/2026 geprüft.
Kurzbeschreibung
Die AOK Sachsen-Anhalt prüft Verordnungen mit dem Wirkstoff Rivaroxaban unter Ausschluss von aut-idem.
Detailbeschreibung
Nach dem Patentablauf von Xarelto® stehen Generika für alle Wirkstoffstärken zur Verfügung. Für einen großen Teil der im Markt befindlichen Generika hat die AOK Sachsen-Anhalt Rabattverträge abgeschlossen, sodass über den Unterschied des Listenpreises hinaus bei gleichbleibender therapeutischer Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit Einsparpotenziale für die Versichertengemeinschaft erreicht werden können. Die gelisteten Generika stimmen in ihrer jeweiligen arzneimittelrechtlichen Zulassung in allen Indikationen mit dem Originalpräparat Xarelto® überein.
Informationen zum aktuellen Stand von Rabattverträgen der AOK Sachsen-Anhalt können jederzeit der zertifizierten Verordnungs-Software entnommen werden. Zusätzlich können Sie diese hier im Fachportal unter wirtschaftliche Verordnung > Arzneimittelrabattverträge der AOK > Datenbank Arzneimittel-Rabattverträge einsehen.
Durch das Setzen des Kreuzes bei „aut-idem“ auf den Verordnungsblättern wird der Austausch gegen ein rabattiertes bzw. preisgünstigeres Arzneimittel in der Apotheke ausgeschlossen. Beachten Sie, dass das Setzen des aut-idem Kreuzes nur in medizinisch begründeten Einzelfällen gemäß Bundesmantelvertrag-Ärzte gestattet ist.
Rabattierte Rivaroxaban-Generika bieten, sowohl bei laufenden Therapien als auch bei Neueinstellungen die wirtschaftlichste Therapieoption.
Die AOK Sachsen-Anhalt prüft Verordnungen mit dem Wirkstoff Rixaroxaban unter Ausschluss von aut-idem und zieht in Betracht Einzelfallprüfanträge gemäß § 13 der Prüfvereinbarung zu stellen. Auch eine Prüfantragsstellung für vorherige Prüfquartale im Rahmen des maximal zulässigen Prüfzeitraums gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist möglich.
Haftungsausschluss
Die gesetzliche Prüfpflicht gemäß §§ 12, 106 SGB V i. V. m. der Vereinbarung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V über Inhalt und Durchführung der Beratung und der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung (Prüfvereinbarung Sachsen-Anhalt) in der Fassung vom 01.01.2017 bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass wir uns unangekündigte Prüfungen auch zu nicht im Vorfeld kommunizierten Themen und auch bezogen auf den maximal zulässigen Prüfzeitraum vorbehalten müssen.
(Stand: 15.11.2025)