Arzneimittel zur Raucherentwöhnung
Seit dem 20. August 2025 gibt es eine neue Leistung für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen: Personen mit starker Tabakabhängigkeit können nun einmalig Medikamente zur Raucherentwöhnung erhalten – wenn sie an einem geprüften Entwöhnungsprogramm teilnehmen.
Unter welchen weiteren Voraussetzungen können Ärztinnen und Ärzte diese Arzneimittel verordnen? Und welche Wirkstoffe dürfen verordnet werden? Einen Überblick zum Thema Tabakentwöhnung erhalten Sie in unserem Podcast „AOK-Praxis-Talk“ in der Episode 55 „Neues zur Tabakentwöhnung – Arzneimitteltherapie als Ergänzung zu Entwöhnungsprogrammen“. Reinhören lohnt sich!
Weitere Informationen
Weitere nützliche Informationen zum Thema Tabakentwöhnung erhalten Sie außerdem hier:
- Anlage IIa zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (G-BA)Anlage IIa – Arzneimittel zur Tabakentwöhnung
- Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln (G-BA)Arzneimittel-Richtlinie
- Gemeinsamer BundesausschussArzneimittel zur Tabakentwöhnung
- Kassenärztliche Vereinigung NiedersachsenLeistungsanspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung