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Migräneprophylaxe

Information zu den Therapieoptionen

Antikörper zur Migräneprophylaxe

Neben der nichtmedikamentösen Prophylaxe und der medikamentösen Akuttherapie kommt für Patientinnen und Patienten mit mindestens vier Migränetagen pro Monat der Einsatz von prophylaktisch wirksamen Medikamenten in Frage. 

Eingesetzt werden sollen primär Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin und Clostridium botulinum Toxin Typ A (nur chronische Migräne). Sollten diese Wirkstoffe unwirksam, unverträglich oder kontraindiziert sein, können die Antikörper Erenumab (Aimovig®), Galcanezumab (Emgality®), Fremanezumab (Ajovy®), Eptinezumab (Vyepti®) oder die oralen CGRP-Antagonisten Atogepant (Aquipta®) bzw. Rimegepant (Viydura®) eingesetzt werden. Es ist die wirtschaftlichste Therapieoption zu wählen (siehe untenstehende Tabelle).

Erenumab (Aimovig®) kann aufgrund des nachgewiesenen Zusatznutzens sowie der vereinbarten Praxisbesonderheit bereits eingesetzt werden, wenn die Therapie mit mindestens einem der oben genannten Wirkstoffe erfolglos war oder dieser nicht vertragen wurde oder wenn keiner der genannten Wirkstoffe geeignet ist. Die Nichteignung ist zu dokumentieren. 

Für Fremanezumab (Ajovy®) und Galcanezumab (Emgality®) gilt die Praxisbesonderheit ebenfalls in der Patientengruppe mit Zusatznutzen – das heißt, wenn die Therapie mit Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin und Clostridium botulinum Toxin Typ A (nur chronische Migräne) nicht erfolgreich war bzw. sie nicht geeignet sind.

Ein Zusatznutzen für Atogepant (Aquipta®) und Rimegepant (Vydura®) konnte nicht belegt werden, wobei die oben genannten Antikörper Teil der zweckmäßigen Vergleichstherapie waren.

Beachten Sie bei der Auswahl bitte unsere Rabattverträge, um die Wirtschaftlichkeit Ihrer Verordnung sicherzustellen.

Kostenaufstellung CGRP-Antikörper

Übersicht der Migräne-Antikörper und geltenden Rabattvereinbarungen

(Tatsächliche Kosten sind durch Rabattverträge deutlich günstiger. Preise auf Basis des Listen-Verkaufspreises abzüglich aller gesetzlichen Rabatte.)

Leitlinienempfehlung zur Behandlungsdauer

„Die Indikation für jede Prophylaxe muss im Verlauf, spätestens nach einer Therapiedauer von 24 Monaten, überprüft werden. Bei den prophylaktischen medikamentösen Therapien kann ein Auslassversuch unternommen werden, dessen Zeitpunkt von der Häufigkeit der Kopfschmerzen, der Beeinträchtigung und von Komorbiditäten abhängig gemacht werden sollte.“1

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