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Vertragsabschluss über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie (PG 14)

Vertrag PG 14

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Mann hält einen Stift und unterschreibt ein Blatt Papier
iStock.com/J-Elgaard

Vertragsabschluss zur Beatmungstherapie

Die AOK Niedersachsen hat zum 1. September 2025 einen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie (PG 14) vereinbart.

Den ab 1. September 2025 gültigen Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie hier: AOK Gesundheitspartner