Entlastung für Ärzte
Durch den Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes entfällt das entsprechende Genehmigungsverfahren der Krankenkassen und die behandelnden Ärzte müssen keine Begründung mehr auf der Verordnung angeben (§ 7 Abs. 4).
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Einheitliches Verordnungsmuster 13
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