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Neue Anlage 3 in der Heilmittel-Richtlinie

Ab 1. Janaur 2021 enthält die aktuelle Heilmittel-Richtlinie die Anlage 3 "Anforderungen zur Änderung von Heilmittelverordnungen". Dieser Übersicht stellt dar, in welchen Fällen und in welcher Form unvollständige oder fehlerhafte Angaben auf der Verordnung zu ändern sind.

Änderungs- und Korrekturmöglichkeiten einheitlich regeln

Ganz neu ist die Anlage 3. Diese Übersicht ist Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie und soll die Änderungs- und Korrekturmöglichkeiten einheitlich regeln. Sie soll beispielsweise Klarheit schaffen, in welchen Fällen eine Änderung auf der Verordnung durch den Therapeuten oder wann eine erneute Arztunterschrift mit Datumsangabe erforderlich ist.

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