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Neuer Verordnungsfall und orientierende Behandlungsmenge je Verordnungsfall

Künftig gibt es einen Verordnungsfall und daran geknüpft eine sogenannte orientierende Behandlungsmenge. Das bedeutet, die Unterscheidung zwischen Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt.

Keine komplizierte Regelfallsystematik mehr

Die Formulierung „orientierende Behandlungsmenge“ soll deutlich machen, dass sich der Arzt im Verordnungsfall an dieser Menge orientiert, aber je nach medizinischem Bedarf des Patienten davon abweichen kann.

Ein neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Datum der letzten Verordnung ein Zeitraum von sechs Monaten vergangen ist, in dem keine weitere Verordnung für diesen Verordnungsfall ausgestellt wurde.

Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere voneinander unabhängige Diagnosen derselben oder unterschiedlicher Diagnosegruppe(n) auf, kann dies weitere Verordnungsfälle auslösen, für die jeweils separate Verordnungen auszustellen sind.