RSV-Prophylaxe mit Antikörpern
Seit Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur RSV-Prophylaxeverordnung zum 1. Oktober 2026 stehen zur Prophylaxe-Therapie für RSV-Erkrankungen nun die Wirkstoffe Palivizumab, Nirsevimab und neu Clesrovimab zu Verfügung.
Bei Neugeborenen und Säuglingen im ersten Lebensjahr ist während ihrer ersten RSV-Saison eine einmalige Verordnung von Nirsevimab bzw. Clesrovimab auf Kassenrezept ohne Vorliegen von Risikofaktoren möglich (in-label, Grundlage: RSV-Prophylaxeverordnung).
Für Kinder bis 24 Monaten kann bei Vorliegen bestimmter Risikofaktoren auch während der zweiten RSV-Saison eine Prophylaxe mit Nirsevimab notwendig sein. Die Entscheidung obliegt der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt (in-label, Grundlage: Therapiehinweis G-BA).
Nirsevimab stellt für diese Risikokinder eine Alternative zum bisher verwendeten Palivizumab dar und erfordert nur eine einmalige Gabe pro Saison. Clesrovimab ist derzeit ausschließlich für die erste RSV-Saison zugelassen.
Verordnungen für Kinder älter als 24 Monate liegen außerhalb der Zulassung und müssen als Off-Label-Anträge im Einzelfall durch die Krankenkasse geprüft werden.
Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann eine Verordnung auf Kassenrezept (Muster 16, E-Rezept) nach Maßgabe der RSV-Prophylaxeverordnung bzw. des Therapiehinweises zur RSV-Prophylaxe in Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie erfolgen.
Bitte beachten Sie
- Palivizumab, Nirsevimab und Clesrovimab sind als Antikörper zur passiven Immunisierung gegen das F-Protein des RSV gerichtet und nicht zur Therapie der RSV-Infektion vorgesehen.
- Kinder 12 – 24 Monate: Im Therapiehinweis des G-BA sind Patientengruppen/Risikofaktoren definiert, bei denen die Gabe des RSV-Antikörpers möglich ist.
- Bei der Applikation handelt es sich nicht um eine Impfung im Sinne der Impfempfehlungen der STIKO. Die Injektionsleistung der Ärztin oder des Arztes wird bei Versicherten bis zum vollendeten ersten Lebensjahr, sofern noch keine RSV-Prophylaxe in der RSV-Saison durchgeführt wurde, über den EBM vergütet.
- Abzugrenzen zu der RSV-Prophylaxe/-Immunisierung bei Kindern ist die RSV-Impfung bei Erwachsenen. Der RSV-Impfstoff für Erwachsene kann über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen werden.
Weitere Informationen
- Verordnung veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 13.09.2024RSV-Prophylaxeverordnung
- Erste Verordnung zur Änderung der RSV-Prophylaxeverordnung - veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 30.09.2026Änderungsverordnung zur RSV-Prophylaxeverordnung
- Aktualisierte Anlage IV der AM-RLAnlage IV (Therapiehinweise) – Respiratorisches-Synzytial-Virus-Antikörper
- Hinweise der KVNAktuelles zu RSV-Prophylaxe
- Hinweise des Robert Koch-InstitutsFAQ zur RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab
- RSV-Impfung für ErwachseneBeschluss zur Aufnahme in Schutzimpfungs-Richtlinie