Verordnung von Beyfortus® (Nirsevimab)
Beyfortus® mit dem Wirkstoff Nirsevimab ist zur Prävention von Respiratorischen Synzytial-Virus-(RSV)-Erkrankungen der unteren Atemwege bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern während ihrer ersten RSV-Saison sowie bei Kindern im Alter von bis zu 24 Monaten, die während ihrer zweiten RSV-Saison weiterhin anfällig für eine schwere RSV- Erkrankung sind, zugelassen. Es gibt damit neben Synagis® eine weitere Prophylaxe-Therapie für RSV-Erkrankungen.
Beyfortus® ist somit in zwei Konstellationen verordnungsfähig:
- Kinder im ersten Lebensjahr: Einmalige Verordnung auf Kassenrezept ohne Vorliegen von Risikofaktoren möglich (in-label, Grundlage: RSV-Prophylaxeverordnung)
- Kinder ab 12 bis 24 Monaten: Bei Vorliegen von Risikofaktoren Verordnung möglich, Entscheidung obliegt der Ärztin oder dem Arzt (in-label, Grundlage: Therapiehinweis G-BA)
Verordnungen für Kinder älter als 24 Monate liegen außerhalb der Zulassung und müssen als Off-Label-Anträge im Einzelfall durch die Krankenkasse geprüft werden.
Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann eine Verordnung auf Kassenrezept (Muster 16, eRezept) nach Maßgabe der RSV-Prophylaxeverordnung bzw. des Therapiehinweises zur RSV-Prophylaxe in Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie erfolgen.
Bitte beachten Sie
- Palivizumab und Nirsevimab sind als Antikörper zur passiven Immunisierung gegen das F-Protein des RSV gerichtet und nicht zur Therapie der RSV-Infektion vorgesehen.
- Kinder 12 – 24 Monate: Im Therapiehinweis des G-BA sind Patientengruppen/Risikofaktoren definiert, bei denen die Gabe des RSV-Antikörpers möglich ist.
- Bei der Applikation handelt es sich nicht um eine Impfung im Sinne der Impfempfehlungen der STIKO. Die Injektionsleistung der Ärztin oder des Arztes wird bei Versicherten bis zum vollendeten ersten Lebensjahr, sofern noch keine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab in der RSV-Saison durchgeführt wurde, separat vergütet.
- Abzugrenzen zu der RSV-Prophylaxe/-Immunisierung bei Kindern ist die RSV-Impfung bei Erwachsenen. Der Beschluss zur Aufnahme in die Schutzimpfungs - Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten.
Weitere Informationen
- Verordnung veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 13.09.2024 RSV-Prophylaxeverordnung
- Aktualisierte Anlage IV der AM-RL Anlage IV (Therapiehinweise) – Respiratorisches-Synzytial-Virus-Antikörper
- Hinweise der KVN RSV-Prophylaxe – Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise
- Hinweise des Robert Koch Institut FAQ zur RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab
- RSV-Impfung für Erwachsene Beschluss zur Aufnahme in Schutzimpfungs-Richtlinie noch nicht in Kraft