Welcher Impfstoff wird wann, warum und wie verordnet?
In Niedersachsen werden alle Impfstoffe bis auf die hier genannten Ausnahmen im Sprechstundenbedarf bezogen.
1. Regelleistungen1 | Die namentliche Verordnung aufMuster 16 bzw. E-Rezept darf nur für die folgenden Impfungen erfolgen:
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2. Satzungsleistung2 der AOK Niedersachsen – HPV-Impfung für über 18-Jährige | Die Verordnung darf grundsätzlich nicht als Sprechstundenbedarf erfolgen. a) HPV-Impfung für über 18-Jährige b) Impfungen vor Aufnahme in die SI-RL (STIKO-Empfehlung vorhanden) c) Schutzimpfungen gegen Influenza (Grippe) bei medizinischen und beruflichen Indikationen, die nicht in der SI-RL genannt sind |
3. AOK-Mehrleistungen3 | Für Impfungen, die im Rahmen der AOK-Mehrleistungen erfolgen, erstattet die AOK Niedersachsen je 80 Prozent der Kosten für den Impfstoff und das Impfhonorar. Die Verordnung muss auf Privatrezept erfolgen. Hierzu gehören:
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4. Covid-19-Impfstoffe4 | Diese sind zulasten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 auf Muster 16 zu verordnen. Es sind der Impfstoffname und die Anzahl der Dosen anzugeben. Die zur Rekonstitution dieser Impfstoffe notwendige sterile Kochsalzlösung ist Bestandteil der Mittel des Sprechstundenbedarfs. |
Hintergrundinformationen
1 Als Regelleistungen werden diejenigen medizinischen Leistungen bezeichnet, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen müssen. Darunter fällt nach § 20i Abs. 1 SGB V auch der Anspruch auf Schutzimpfungen. Dieser wird in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) konkretisiert. In Anlage 1 SI-RL sind alle Standard- und Indikationsimpfungen und die beruflichen Reiseimpfungen aufgeführt, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Impfungen, die durch private Auslandsaufenthalte indiziert sind und keine Standard- oder Indikationsimpfungen sind, gehören demnach nicht zu den Regelleistungen.
2Satzungsleistungen: Nach § 20i Abs. 2 SGB V können Krankenkassen weitere Impfungen in ihre Satzung aufnehmen. Die AOK Niedersachsen nutzt diese Möglichkeit für die aufgeführten Impfungen.
3 Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr für alle Mehrleistungen zusammen.
4 Siehe auch: 6. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Verordnung von Sprechstundenbedarf ab 01.01.2019 in der Fassung der 5. Änderungsvereinbarung vom 10.01.2023.