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HPV-Impfung - Abrechnung in Niedersachsen

Informationen zur Verordnung

Impfungen gegen HPV

Der AOK Niedersachsen ist die Prävention in der Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten wichtig. Deshalb begrüßen wir es, wenn Sie in Ihrer Praxis gegen HPV impfen.

Bei der Auswertung der Abrechnungsdaten aller impfenden Praxen ist uns aufgefallen, dass ein signifikanter Anteil der begonnenen HPV-Impfserien nicht abgeschlossen wird und somit in mehreren Fällen kein vollständiger Impfschutz aufgebaut wurde.


Unsere Bitte: Überprüfen Sie zukünftig begonnene Impfserien regelmäßig auf ihren Abschluss und sprechen Sie Patientinnen und Patienten ohne vollständigen HPV-Impfschutz auf die abschließende Impfung an.

Vollständige Impfserien mit dem Zwei-Dosen-Impfschema

Starten Sie die Impfserie1 bei Ihren Patientinnen und Patienten nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) spätestens mit 14 Jahren und halten Sie den Mindestabstand von fünf Monaten zur zweiten Dosis ein. So vermeiden Sie die Notwendigkeit einer dritten Dosis und die damit verbundenen Kosten. 

Satzungsleistung: HPV-Impfungen für über 18- bis 26-Jährige

Durch die vertragliche Regelung mit der KVN kann der HPV-Impfstoff im Rahmen der Satzungsleistung als e-Rezept auf den Namen der oder des Versicherten verordnet und die Leistung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet werden. 

Weitere Informationen können Sie im Handout zum Download nachlesen.

Noch ein Tipp: Achten Sie auf die Verwendung der korrekten Abrechnungsziffern bei Initial- und Folgeimpfung:

  • unter 18 Jahren: 89110A (erste/ggf. zweite Impfung) bzw. 89110B (letzte Impfung)
  • ab 18 Jahren: 89110C (erste und zweite Impfung) bzw. 89110D (letzte Impfung)

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